Am Freitag, den 19.05.2023 entfällt die persönliche und telefonische Erreichbarkeit. Wir bitten um Verständnis.
Übertragung der Aufgaben der Landesfamilienkasse auf die Bundesagentur für Arbeit
Zum 01.06.2023 werden die Aufgaben der Berliner Landesfamilienkassen an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit übertragen. Die Zuständigkeit der Landesfamilienkassen endet somit mit Ablauf des Monats Mai 2023. Ab Juni 2023 werden keine Kindergeldangelegenheiten mehr von hier bearbeitet. Bitte wenden Sie sich dann ausschließlich an die Bundesagentur für Arbeit.
Weitere Informationen finden Sie hier, unter der Rubrik “Aktuelles” oder auf den Seiten der Senatsverwaltung für Finanzen.
Inhaltsspalte
Pensionsstelle - PS V -

Die Pensionsstelle des Landesverwaltungsamtes Berlin nimmt zentral die Aufgabe der Festsetzung, Berechnung und Zahlbarmachung von Versorgungsbezügen für das Land Berlin wahr.
Aktuelle Mitteilungen
18.04.2023 - Kein Sprechtag am 19.05.2023
13.03.2023 - Temporäre Aussetzung der telefonischen Erreichbarkeit in der Pensionsstelle
Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung durch die Bearbeitung der Anträge auf die Energiepreispauschale ist die telefonische Erreichbarkeit der Pensionsstelle bis zum Ende der Osterferien (14.04.2023) eingeschränkt. Wir bitten um Verständnis, dass wir im genannten Zeitraum eventuell nicht wie bisher gewohnt für Ihre Anliegen zur Verfügung stehen.
11.01.2023 - Auszahlung der Energiepreispauschale
Die Pensionsstelle hat im Einzelfall zu prüfen, ob ein/e Versorgungsempfänger/in die Energiepreispauschale bereits von anderer Seite erhalten hat oder erhalten wird, so dass eine weitere Auszahlung durch uns nicht zulässig ist. Derzeit befinden wir uns in diesem Prüfungsverfahren und sind natürlich bestrebt, nach Abschluss der Prüfung die Energiepreispauschale so schnell wie möglich zur Auszahlung zu bringen. Dies kann sich in einigen Fällen jedoch noch mehrere Monate hinziehen, da diese Aufgabe ja neben der regulären Sachbearbeitung zu erledigen ist. Nachfragen zur Auszahlung der Energiepreispauschale reduzieren den Zeitraum, der zur Bearbeitung zur Verfügung steht. Wir bitte Sie daher, auf Rückfragen zur Auszahlung der Energiepreispauschale zu verzichten. Wir danken für Ihr Verständnis.
04.01.2023 - Elektronische Lohnsteuerbescheinigungen
Nach § 41b Absatz 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) in Verbindung mit § 93c Abgabenordnung (AO) muss die abrechnende Stelle bis zum Ende des Monats Februar eines Kalenderjahres die elektronischen Lohnsteuerdaten des abgelaufenen Steuerjahres an das Finanzamt melden. Derzeit wird die Erstellung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen vorbereitet. Bis Ende des Monats Februar bitten wir von Nachfragen zur Versendung der Bescheinigungen abzusehen. Wir danken für Ihr Verständnis.
01.12.2022 - Energiepreispauschale für Versorgungsempfängerinnen und –Empfänger
Sofern Sie von uns einen Fragebogen zur Energiepreispauschale erhalten haben bzw. in den nächsten Wochen erhalten, schicken Sie ihn bitte
ausschließlich im Original auf dem Postweg
an das LVwA Berlin zurück. Digital eingegangene Antwortbögen werden nicht verarbeitet, da die eigenhändige Unterschrift im Original erforderlich ist.
- Das Gesetz über die Gewährung einer Energiepreispauschale an versorgungsberechtigte Personen vom 15.11.2022 wurde am 26.11.2022 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin (S. 629) veröffentlicht.
30.11.2022 - Lebensbescheinigung 2023
Ab 2023 ist die amtliche Bestätigung der Lebensbescheinigung wieder erforderlich.
14.11.2022 - Kein Sprechtag am 30.12.2022
Persönliches Vorsprechen ist z.Zt. weiterhin nur nach Terminvereinbarung möglich. Am Freitag, den 30.12.2022 entfällt auch die telefonische Erreichbarkeit. Wir bitten um Verständnis.
07.11.2022 - Energiepreispauschale für Versorgungsempfängerinnen und –Empfänger
Ruhestandsbeamtinnen und -Beamte sowie Witwen und Witwer, die nicht bereits von anderer Seite eine Energiepreispauschale erhalten haben, sollen im Rahmen des Berliner Entlastungspakets einmalig 300 Euro erhalten. Zur Zeit ist eine entsprechende gesetzliche Regelung im Gesetzgebungsverfahren und noch NICHT verabschiedet, soll aber aller Wahrscheinlichkeit nach noch in diesem Jahr vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden.
In den kommenden Wochen werden Versorgungsempfängerinnen und –Empfänger, die eventuell einen Anspruch haben, einen Fragebogen erhalten, mit dem die tatsächliche Berechtigung abgefragt wird. Nach Rücksendung des Formulars kann dann eine Auszahlung erst ab dem ersten Quartal 2023 erfolgen (vorbehaltlich der gesetzlichen Regelung).
Wir bitten zum jetzigen Zeitpunkt von weiteren Nachfragen abzusehen.
28.06.2022 - Verbesserung beim Hinzuverdienst bei der vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehaltsatzes
Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat eine neue Regelung zum Hinzuverdienst bei der vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehaltsatzes nach §§ 14a/108a/50e LBeamtVG getroffen. Der durchschnittliche Hinzuverdienst erhöht sich nun von bisher 325 EURO auf 525 EURO monatlich. Diese und weitere Änderungen des LBeamtVG sind im GVBl. 2022 Heft Nr. 33 vom 25.06.2022 bekanntgegeben worden.
Wegen des derzeit hohen Arbeitsaufkommens bitten wir von diesbezüglichen Nachfragen im Sachgebiet abzusehen. Danke für Ihr Verständnis.
31.05.2022 - Aus VB V wird PS V
Zum 01.06.2022 änderen sich unsere Stellenzeichen von VB V zu PS V. Die nachfolgenden Ziffern der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bleiben unverändert.
Formulare, die noch die alten Stellenzeichen beinhalten, können für einen Übergangszeitraum weiter verwendet werden bzw. sind handschriftlich zu ändern.
11.04.2022 - Persönliche Erreichbarkeit der Pensionsstelle
Persönliches Vorsprechen ist z.Zt. weiterhin nur nach Terminvereinbarung und unter Verwendung eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes bzw. einer FFP 2 Maske möglich.
29.09.2021 - Einreichung von Unterlagen
Unterlagen, die Sie uns zusenden, bitte nicht klammern, heften oder kleben. Das erleichtert die Aufbereitung der Post in unserer Registratur erheblich. Vielen Dank im Voraus.
16.06.2020 pauschale Beihilfe
Mit dem Gesetz zur Einführung der pauschalen Beihilfe vom 4. März 2020 (GVBl. Nr. 9 vom 17. März 2020) wurde die Möglichkeit geschaffen, für beihilfeberechtigte Personen, die entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder in einer privaten Krankenvollversicherung (PKV) versichert sind, auf Antrag alternativ zur bisherigen individuellen Beihilfe eine pauschale Beihilfe zu gewähren.
Der Antrag ist bei der Beihilfestelle einzureichen.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Beihilfestelle
Berliner Beamtinnen und Beamte können online ihr voraussichtliches zukünftiges Ruhegehalt ausrechnen lassen. Hierfür steht die Anwendung Versorgungsauskunft online des Landesverwaltungsamtes Berlin unter www.berlin.de/versorgungsauskunft-online bereit. Die Berechnung kann auf Wunsch als PDF-Dokument gespeichert und ausgedruckt werden.