Versorgungsservice - VS - (Pensionsstelle)

Der Versorgungsservice des Landesverwaltungsamtes Berlin nimmt zentral die Aufgabe der Festsetzung, Berechnung und Zahlbarmachung von Versorgungsbezügen für das Land Berlin wahr.

Grundsatzentscheidung zur A-Besoldung für die Jahre 2008 bis 2020

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 19.11.2025 einen umfassenden Grundsatzbeschluss zur amtsangemessenen Besoldung veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass die A-Besoldung im Land Berlin in den Jahren 2008 bis 2020 verfassungswidrig zu niedrig bemessen war. Die für das Landespersonal zuständige Senatsverwaltung für Finanzen hat angekündigt, schnellstmöglich die notwendigen Schritte einzuleiten und ein Reparaturgesetz auf den Weg zu bringen.

Das Landesverwaltungsamt wird das künftige Reparaturgesetz seinerseits schnellstmöglich umsetzen und steht für das weitere Verfahren bereits in einem engen Austausch mit der Senatsverwaltung für Finanzen.

Über das weitere Verfahren werden wir Sie hier regelmäßig informieren.

Bis dahin bitten wir Sie, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand, auch hinsichtlich der eingereichten Widersprüche, abzusehen.

Information zur Abrechnung der Versorgungsbezüge Januar 2026

Bei der Abrechnung der Versorgungsbezüge Januar 2026 kam es gegebenenfalls zu einer fehlerhaften Berechnung der abzuführenden Lohnsteuer. Ursache war die nicht oder unvollständige Bereitstellung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) und der fehlenden erstmaligen Bereitstellung der Werte zur privaten Kranken -und Pflegeversicherung.
Genaueres können Sie dem Informationsschreiben des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) entnehmen.

Mittlerweile wurden die noch fehlenden Daten zur Verfügung gestellt. Ergänzend werden Anfang Januar 2026 nochmals Daten durch das BZSt übersendet. Es wird mit der Zahlbarmachung der Versorgungsbezüge Februar 2026 zu einer Korrektur der Steuerberechnung, rückwirkend ab 01.01.2026, kommen.

Von Ihnen ist vorerst nichts zu veranlassen und wir bitten von Rückfragen abzusehen.

Zwei Hände und drei Taschenrechner

Zwei Hände und drei Taschenrechner

Versorgungsbezüge

Festsetzung, Berechnung und Zahlbarmachung Weitere Informationen

Eine Gruppe von Menschen in unterschiedlichen Berufsbekleidungen

Eine Gruppe von Menschen in unterschiedlichen Berufsbekleidungen

Vordienstzeiten

Berücksichtigung von Zeiten vor Begründung Ihres Beamten-verhältnisses Weitere Informationen

Finanzplanberatung

Paar im Beratungsgespräch

Auskunftsstelle

Versorgungsrechtliche Auswirkungen von Arbeitszeitreduzierungen und Beurlaubungen Weitere Informationen

Tastatur mit Formulare-Button

Tastatur mit Formulare-Button

Merkblätter / Formulare

Unsere Formulare und Merkblätter von A – Z Weitere Informationen

Computertastaturtaste mit Aufschrift 'Unterstützung' und Mauszeiger

Computertastaturtaste mit Aufschrift 'Unterstützung' und Mauszeiger

Informationen und Formulare für Dienststellen

Computertastatur

Hände auf einer Computertastatur

Versorgungsauskunft online

Berliner Beamtinnen und Beamte können online ihr voraussichtliches zukünftiges Ruhegehalt ausrechnen lassen. Hierfür steht die Anwendung Versorgungsauskunft online unter www.berlin.de/versorgungsauskunft-online bereit. Die Berechnung kann als PDF-Dokument gespeichert und ausgedruckt werden. Weitere Informationen

Allgemeine Hinweise

Allgemeiner Hinweis zur Lohnsteuerbescheinigung

Nach § 41b Absatz 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) in Verbindung mit § 93c Abgabenordnung (AO) muss das Landesverwaltungsamt bis zum Ende des Monats Februar eines Kalenderjahres die elektronischen Lohnsteuerdaten des abgelaufenen Steuerjahres an das Finanzamt melden. Derzeit wird die Erstellung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen vorbereitet. Bis Ende des Monats Februar bitten wir von Nachfragen zur Versendung der Bescheinigungen abzusehen. Wir danken für Ihr Verständnis.

Pensionsstelle (PS V) wird Versorgungsservice (VS)

Zum 01.07.2025 haben sich unsere Stellenzeichen von PS V zu VS geändert.

Formulare, die noch die alten Stellenzeichen beinhalten, können für einen Übergangszeitraum weiter verwendet werden bzw. sind handschriftlich zu ändern.

keine Eingangsbestätigung

Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens keine Eingangsbestätigungen erstellt werden können.

Einreichung von Unterlagen

Der Versorgungsservice nutzt keine papiergebundenen Akten mehr. Achten Sie bitte darauf, dass Unterlagen, die Sie uns zusenden, weder geklammert, geheftet oder geklebt sind. Das erleichtert die Aufbereitung und Scanvorgänge der Post in unserer Registratur erheblich. Vielen Dank im Voraus.

Pauschale Beihilfe

Mit dem Gesetz zur Einführung der pauschalen Beihilfe vom 4. März 2020 (GVBl. Nr. 9 vom 17. März 2020) wurde die Möglichkeit geschaffen, für beihilfeberechtigte Personen, die entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder in einer privaten Krankenvollversicherung (PKV) versichert sind, auf Antrag alternativ zur bisherigen individuellen Beihilfe eine pauschale Beihilfe zu gewähren.

­Der Antrag ist bei der Beihilfestelle einzureichen.

Weitere Informationen zur Beihilfe erhalten Sie auf der Internetseite der Beihilfestelle.

Landesverwaltungsamt Berlin

Versorgungsservice – VS – (Pensionsstelle)

Verkehrsanbindungen

Zugang

Zugang rollstuhlgerecht

Rollstuhlgerechter Zugang über Rampen

Behindertenparkplatz

Parkplatz rollstuhlgeeignet (in der Württembergische Straße)

Postanschrift

Landesverwaltungsamt Berlin
Versorgungsservice (Pensionsstelle) – VS -
10702 Berlin