Pensionsstelle - PS V -

Die Pensionsstelle des Landesverwaltungsamtes Berlin nimmt zentral die Aufgabe der Festsetzung, Berechnung und Zahlbarmachung von Versorgungsbezügen für das Land Berlin wahr.

Aktuelle Mitteilungen

Hinweis zur Lohnsteuerbescheinigung

Nach § 41b Absatz 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) in Verbindung mit § 93c Abgabenordnung (AO) muss das Landesverwaltungsamt bis zum Ende des Monats Februar eines Kalenderjahres die elektronischen Lohnsteuerdaten des abgelaufenen Steuerjahres an das Finanzamt melden. Derzeit wird die Erstellung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen vorbereitet. Bis Ende des Monats Februar bitten wir von Nachfragen zur Versendung der Bescheinigungen abzusehen. Wir danken für Ihr Verständnis.

Allgemeine Hinweise finden Sie am Ende der Seite

Weiterführende Links

Zwei Hände und drei Taschenrechner

Zwei Hände und drei Taschenrechner

Versorgungsbezüge

Festsetzung, Berechnung und Zahlbarmachung Weitere Informationen

Eine Gruppe von Menschen in unterschiedlichen Berufsbekleidungen

Eine Gruppe von Menschen in unterschiedlichen Berufsbekleidungen

Vordienstzeiten

Berücksichtigung von Zeiten vor Begründung Ihres Beamten-verhältnisses Weitere Informationen

Finanzplanberatung

Paar im Beratungsgespräch

Auskunftsstelle

Versorgungsrechtliche Auswirkungen von Arbeitszeitreduzierungen und Beurlaubungen Weitere Informationen

Tastatur mit Formulare-Button

Tastatur mit Formulare-Button

Merkblätter / Formulare

Unsere Formulare und Merkblätter von A – Z Weitere Informationen

Computertastaturtaste mit Aufschrift 'Unterstützung' und Mauszeiger

Computertastaturtaste mit Aufschrift 'Unterstützung' und Mauszeiger

Informationen und Formulare für Dienststellen

Computertastatur

Hände auf einer Computertastatur

Versorgungsauskunft online

Berliner Beamtinnen und Beamte können online ihr voraussichtliches zukünftiges Ruhegehalt ausrechnen lassen. Hierfür steht die Anwendung Versorgungsauskunft online unter www.berlin.de/versorgungsauskunft-online bereit. Die Berechnung kann als PDF-Dokument gespeichert und ausgedruckt werden. Weitere Informationen

Allgemeine Hinweise

Keine Eingangsbestätigung

Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens keine Eingangsbestätigungen erstellt werden können.

Einreichung von Unterlagen

Unterlagen, die Sie uns zusenden, bitte nicht klammern, heften oder kleben. Das erleichtert die Aufbereitung der Post in unserer Registratur erheblich. Vielen Dank im Voraus.

Pauschale Beihilfe

Mit dem Gesetz zur Einführung der pauschalen Beihilfe vom 4. März 2020 (GVBl. Nr. 9 vom 17. März 2020) wurde die Möglichkeit geschaffen, für beihilfeberechtigte Personen, die entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder in einer privaten Krankenvollversicherung (PKV) versichert sind, auf Antrag alternativ zur bisherigen individuellen Beihilfe eine pauschale Beihilfe zu gewähren.

Der Antrag ist bei der Beihilfestelle einzureichen.

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Beihilfestelle