Übertragung der Aufgaben der Landesfamilienkasse auf die Bundesagentur für Arbeit

Zum 01.06.2023 werden die Aufgaben der Berliner Landesfamilienkassen an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit übertragen. Die Zuständigkeit der Landesfamilienkassen endet somit mit Ablauf des Monats Mai 2023. Ab Juni 2023 werden keine Kindergeldangelegenheiten mehr von hier bearbeitet. Bitte wenden Sie sich dann ausschließlich an die Bundesagentur für Arbeit.
Weitere Informationen finden Sie hier, unter der Rubrik “Aktuelles” oder auf den Seiten der Senatsverwaltung für Finanzen.

Eintritt in den Ruhestand

Aufgrund unserer begrenzten Lagerkapazitäten bitten wir Personalvorgänge im Rahmen der Zurruhesetzung erst ca. 3 Monate vor Ruhestandsbeginn zu übersenden.

Formulare im Zusammenhang mit der Zurruhesetzung

  • Aktenübersendung

    LVwA VB 260

    PDF-Dokument (47.0 kB) - Stand: 05.19

  • Merkblatt versorgungsrechtliche Auswirkungen

    LVwA VB 424
    Arbeitshilfe für die Personalstellen zu den versorgungsrechtlichen Auswirkungen je nach Rechtsgrundlage der Versetzung in den Ruhestand

    PDF-Dokument (89.5 kB) - Stand: 05.20

  • Festsetzung der Versorgungsbezüge nach dem LBeamtVG - IPV -

    LVwA VB 439 IPV

    PDF-Dokument (109.7 kB) - Stand: 10.17

  • Festsetzung der Versorgungsbezüge nach dem LBeamtVG

    LVwA VB 439 (nur für Dienststellen ohne IPV)

    PDF-Dokument (178.1 kB) - Stand: 10.17

  • Geschäftsablauf - Laufzettel der Dienstbehörde

    LVwA VB 701

    PDF-Dokument (673.7 kB) - Stand: 03.20