Schriftliche Antragstellung

Tipps und Hinweise rund um die Antragsstellung
Um die Digitalisierung der von Ihnen eingereichten Anträge und Belege schnellstmöglich umzusetzen, erhalten Sie hier eine Übersicht, um Verzögerungen in der Bearbeitung zu minimieren.

Allgemeine Hinweise

Sie können Ihre Anträge und sonstigen Schriftstücke in Beihilfeangelegenheiten zu jeder Tages- und Nachtzeit in den Hausbriefkasten für das Landesverwaltungsamt Berlin einwerfen. Dieser befindet sich außen am Dienstgebäude links neben dem Eingang und wird mehrmals täglich geleert.

  • Bitte denken Sie daran, die Sendung ausreichend zu frankieren
  • Verwenden Sie möglichst einen DinA5-Umschlag
  • die Formulare leserlich in Druckbuchstaben oder noch besser am PC ausfüllen
  • Stellen Sie sicher, dass sich das Antragsformular und die Zusammenstellung der Aufwendungen vor den jeweiligen Belegen befindet
  • Rechnungsbelege sollten als Zweitschrift oder in Kopie dem Antrag beigelegt werden
  • Originalbelege werden nicht zurückgesandt
  • Sortieren Sie Ihre Belege wie folgt:
    Erst alle Rezepte und anschließend die Rechnungen
  • Eine Sortierung nach Personen ist nicht erforderlich
  • nicht alle Belege einzeln falten, sondern die sortierten Belege als Stapel gemeinsam falzen
  • Unterlagen bitte nicht zusammenheften
  • nur einen einzigen Umschlag für den gesamten Antragsvorgang verwenden
  • Bitte Beihilfeanträge von weiteren Einreichungen wie Pflegeanträgen oder Kostenanfragen deutlich trennen
  • Ihren Antrag nicht in zeitlicher Nähe der Schulferien oder des Jahreswechsels einreichen
  • mehrere “kleine” Anträge im Laufe des Jahres einreichen, statt eines einzigen “großen”
  • bei allgemeinen Fragen zunächst unsere hier veröffentlichten Formulare und Informationsblätter zu Rate ziehen

Bei Fragen, die sich nicht über unser Internet-Angebot beantworten lassen, nur einen der möglichen Kontaktwege beschreiten.

Fristen

Eine Beihilfe wird nur gewährt, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Entstehen der Aufwendungen bzw. Ausstellen der Rechnung beantragt wird.

Für die Beantragung der Beihilfe innerhalb der Jahresfrist gilt nicht
das Datum, das auf dem Beihilfeantrag eingesetzt wird, sondern das Datum
des Eingangs des Beihilfeantrages bei der Festsetzungsstelle, d. h. beim
Landesverwaltungsamt Berlin.

Vollständigkeit

  • Ist der Name und die Personalnummer korrekt und leserlich auf allen Formularen eingetragen?
  • Sind alle geforderten Angaben des Antragsformulars ausgefüllt?
  • Sind ggf. erforderliche Nachweise (z. B. Stammdatenblatt für Änderung der Krankenversicherung) beigefügt?

Landesverwaltungsamt Berlin

Verkehrsanbindungen

Zugang

Zugang rollstuhlgerecht

Rollstuhlgerechter Zugang über Rampen

Behindertenparkplatz

Parkplatz rollstuhlgeeignet (in der Württembergische Straße )

Postanschrift

Landesverwaltungsamt Berlin
10702 Berlin