- Die Versorgungsbezüge werden mit Hilfe einer automatischen Datenverarbeitungsanlage berechnet und monatlich im Voraus am letzten Werktag des Vormonats auf das mitgeteilte Konto überwiesen. Die Gutschrift auf dem Konto erfolgt ggf. erst kurz vor Mitternacht. Über die Zusammensetzung der Versorgungsbezüge informiert ein Versorgungsnachweis, der solange gilt, bis sich gegenüber dem Vormonat Änderungen in den Brutto- oder Nettobeträgen ergeben. Erst bei Änderungen wird ein neuer aktueller Versorgungsnachweis versandt.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 19.11.2025 einen umfassenden Grundsatzbeschluss zur amtsangemessenen Besoldung veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass die A-Besoldung im Land Berlin in den Jahren 2008 bis 2020 verfassungswidrig zu niedrig bemessen war. Die für das Landespersonal zuständige Senatsverwaltung für Finanzen hat angekündigt, schnellstmöglich die notwendigen Schritte einzuleiten und ein Reparaturgesetz auf den Weg zu bringen.
Das Landesverwaltungsamt wird das künftige Reparaturgesetz seinerseits schnellstmöglich umsetzen und steht für das weitere Verfahren bereits in einem engen Austausch mit der Senatsverwaltung für Finanzen.
Über das weitere Verfahren werden wir Sie hier regelmäßig informieren.
Bis dahin bitten wir Sie, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand, auch hinsichtlich der eingereichten Widersprüche, abzusehen.
Verschiedene Fragen rund um das Thema Versorgung
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