Grundsatzentscheidung zur A-Besoldung für die Jahre 2008 bis 2020

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 19.11.2025 einen umfassenden Grundsatzbeschluss zur amtsangemessenen Besoldung veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass die A-Besoldung im Land Berlin in den Jahren 2008 bis 2020 verfassungswidrig zu niedrig bemessen war. Die für das Landespersonal zuständige Senatsverwaltung für Finanzen hat angekündigt, schnellstmöglich die notwendigen Schritte einzuleiten und ein Reparaturgesetz auf den Weg zu bringen.

Das Landesverwaltungsamt wird das künftige Reparaturgesetz seinerseits schnellstmöglich umsetzen und steht für das weitere Verfahren bereits in einem engen Austausch mit der Senatsverwaltung für Finanzen.

Über das weitere Verfahren werden wir Sie hier regelmäßig informieren.

Bis dahin bitten wir Sie, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand, auch hinsichtlich der eingereichten Widersprüche, abzusehen.

Verschiedene Fragen rund um das Thema Versorgung

Wann werden die Bezüge gezahlt, erhalte ich darüber einen Nachweis?

  • Die Versorgungsbezüge werden mit Hilfe einer automatischen Datenverarbeitungsanlage berechnet und monatlich im Voraus am letzten Werktag des Vormonats auf das mitgeteilte Konto überwiesen. Die Gutschrift auf dem Konto erfolgt ggf. erst kurz vor Mitternacht. Über die Zusammensetzung der Versorgungsbezüge informiert ein Versorgungsnachweis, der solange gilt, bis sich gegenüber dem Vormonat Änderungen in den Brutto- oder Nettobeträgen ergeben. Erst bei Änderungen wird ein neuer aktueller Versorgungsnachweis versandt.

Ich beabsichtige meinen ständigen Wohnsitz ins Ausland zu verlegen. Muss dies genehmigt werden?

Nein. Eine Verlegung des Wohnsitzes ist jedoch anzeigepflichtig .

  • In der Rubrik Formulare und Merkblätter informiert Sie, das Merkblatt für Versorgungsempfängerinnen/ -empfänger mit Auslandswohnsitz darüber, was Sie im Rahmen der Zahlung Ihrer Versorgungsbezüge zu beachten haben, wenn Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegen möchten bzw. bereits verlegt haben.

Meine Ehe/Eingetragene Lebenspartnerschaft wurde geschieden/aufgelöst. Muss ich dies der Pensionsstelle des Landesverwaltungsamts Berlin mitteilen?

  • Ja. Die Pensionsstelle des Landesverwaltungsamts Berlin erhält vom Familiengericht nur die Entscheidung über den durchgeführten Versorgungsausgleich. Sie müssen daher über den Zeitpunkt der Rechtskraft Ihrer Ehescheidung gesondert informieren.

Welche Veränderungen in den Familienverhältnissen müssen angezeigt werden?

Alle Änderungen in den persönlichen, wirtschaftlichen Verhältnissen, die Einfluss auf die Versorgung haben, müssen schriftlich angezeigt werden.

Dies sind insbesondere:

  • Änderung des Familienstandes (z.B.Eheschließung, Begründung einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft, Ehescheidung, Auflösung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft, dauerhafte Trennung vom Ehegatten/Eingetragenen Lebenspartner)
  • Aufnahme oder Beendigung einer Tätigkeit des Ehegatten/Eingetragenen Lebenspartners im öffentlichen Dienst bzw. einer gleichstehenden Tätigkeit oder der Bezug von Beamtenversorgung
  • Beendigung der Unterhaltsverpflichtung aus einer geschiedenen Ehe bzw. einer aufgelösten Eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Aufnahme bzw. Beendigung der Aufnahme einer Person (z.B. eigene Kinder) in die Wohnung
  • Einkünfte bzw. Änderung in den Einkünften einer in die Wohnung aufgenommenen Person (z.B. Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils, eigenes Einkommen der Person)

Ich möchte meine Bankverbindung ändern. Wann muss ich dies anzeigen?

  • Mit einem zeitlichen Vorlauf von 4 – 5 Wochen, um die termingerechte Zahlung zu gewährleisten. Das bisherige Konto sollte nicht vor der ersten Gutschrift Ihrer Versorgungsbezüge auf dem neuen Konto aufgelöst werden.

Wofür kann ich den "Ausweis für Versorgungsberechtigte" nutzen?

  • Für Ermäßigungen, z. B. Eintritt zu kulturellen Veranstaltungen. Die Entscheidung ob eine Ermäßigung gewährt wird, liegt beim jeweiligen Veranstalter.

Landesverwaltungsamt Berlin

Versorgungsservice – VS – (Pensionsstelle)

Verkehrsanbindungen

Zugang

Zugang rollstuhlgerecht

Rollstuhlgerechter Zugang über Rampen

Behindertenparkplatz

Parkplatz rollstuhlgeeignet (in der Württembergische Straße)

Postanschrift

Landesverwaltungsamt Berlin
Versorgungsservice (Pensionsstelle) – VS -
10702 Berlin