- Was ist der Versorgungsausgleich?
- Was passiert beim Ausgleich der Versorgungsanrechte?
- Wer entscheidet ob und in welcher Höhe ein Versorgungsausgleich zu zahlen ist?
- Wie bzw. ab wann wird der Ausgleichsbetrag gezahlt?
- Bleibt der vom Familiengericht festgesetzte Ausgleichsbetrag unverändert?
- Gibt es Härtefallregelungen die zum Aussetzen der Unterhaltsverpflichtung führen können?
- Kann durch Zahlung eines Kapitalbetrages die Kürzung der Versorgungsbezüge minimiert werden oder ganz entfallen?
- Kann durch Zahlung eines Kapitalbetrages der Unterhaltsanspruch abgelöst werden?
- Wie wirkt sich eine Scheidung auf den Familienzuschlag aus?
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 19.11.2025 einen umfassenden Grundsatzbeschluss zur amtsangemessenen Besoldung veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass die A-Besoldung im Land Berlin in den Jahren 2008 bis 2020 verfassungswidrig zu niedrig bemessen war. Die für das Landespersonal zuständige Senatsverwaltung für Finanzen hat angekündigt, schnellstmöglich die notwendigen Schritte einzuleiten und ein Reparaturgesetz auf den Weg zu bringen.
Das Landesverwaltungsamt wird das künftige Reparaturgesetz seinerseits schnellstmöglich umsetzen und steht für das weitere Verfahren bereits in einem engen Austausch mit der Senatsverwaltung für Finanzen.
Über das weitere Verfahren werden wir Sie hier regelmäßig informieren.
Bis dahin bitten wir Sie, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand, auch hinsichtlich der eingereichten Widersprüche, abzusehen.
Fragen zum Versorgungsausgleich
Landesverwaltungsamt Berlin
Versorgungsservice – VS – (Pensionsstelle)
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