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Häufige Fragen
Zur pauschalen Beihilfe hat die Senatsverwaltung für Finanzen ein Rundschreiben veröffentlicht und einen umfassenden Frage- und Antwort-Katalog rund um die pauschale Beihilfe zur Verfügung gestellt.
Beide Schriftstücke sind wichtige Unterlagen im Antragsprozesse der pauschalen Beihilfe.
Antragstellende müssen innerhalb des Antrags zur pauschalen Beihilfe ausdrücklich bestätigen, beide o.g. Unterlagen zur Kenntnis genommen zu haben.
Bitte lesen Sie sich die beiden folgenden Unterlagen vor Ihrer Entscheidung für eine pauschale Beihilfe sorgfältig durch!
Es folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte
Landesverwaltungsamt Berlin
Beihilfestelle – VB B
Fahrverbindungen
Zugang
Bedingt rollstuhlgerechter Zugang über die Tordurchfahrt Württembergische Straße
Postanschrift
Landesverwaltungsamt Berlin
Zentrale Beihilfestelle
- VB B -
10702 Berlin