Übertragung der Aufgaben der Landesfamilienkasse auf die Bundesagentur für Arbeit

Zum 01.06.2023 werden die Aufgaben der Berliner Landesfamilienkassen an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit übertragen. Die Zuständigkeit der Landesfamilienkassen endet somit mit Ablauf des Monats Mai 2023. Ab Juni 2023 werden keine Kindergeldangelegenheiten mehr von hier bearbeitet. Bitte wenden Sie sich dann ausschließlich an die Bundesagentur für Arbeit.
Weitere Informationen finden Sie hier, unter der Rubrik “Aktuelles” oder auf den Seiten der Senatsverwaltung für Finanzen.

Häufige Fragen

Figur lehnt sich an die aufeinander gestapelten Buchstaben F A Q

Zur pauschalen Beihilfe hat die Senatsverwaltung für Finanzen ein Rundschreiben veröffentlicht und einen umfassenden Frage- und Antwort-Katalog rund um die pauschale Beihilfe zur Verfügung gestellt.

Beide Schriftstücke sind wichtige Unterlagen im Antragsprozesse der pauschalen Beihilfe.

Antragstellende müssen innerhalb des Antrags zur pauschalen Beihilfe ausdrücklich bestätigen, beide o.g. Unterlagen zur Kenntnis genommen zu haben.
Bitte lesen Sie sich die beiden folgenden Unterlagen vor Ihrer Entscheidung für eine pauschale Beihilfe sorgfältig durch!

  • Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 05.06.2020

    PDF-Dokument (1002.7 kB)

  • Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 11.04.2022

    PDF-Dokument (213.5 kB)

  • Fragen und Antworten rund um die pauschale Beihilfe

    PDF-Dokument (2.1 MB)

  • Informationsblatt Pauschale Beihilfe Beamte auf Widerruf

    PDF-Dokument (89.6 kB)