In diesem Glossar versuchen wir, Fachbegriffe von A – wie Abschlagzahlung – bis Z – wie Zusammenstellung der Aufwendungen – leicht und verständlich zu erklären.
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Übertragung der Aufgaben der Landesfamilienkasse auf die Bundesagentur für Arbeit
Zum 01.06.2023 werden die Aufgaben der Berliner Landesfamilienkassen an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit übertragen. Die Zuständigkeit der Landesfamilienkassen endet somit mit Ablauf des Monats Mai 2023. Ab Juni 2023 werden keine Kindergeldangelegenheiten mehr von hier bearbeitet. Bitte wenden Sie sich dann ausschließlich an die Bundesagentur für Arbeit.
Weitere Informationen finden Sie hier, unter der Rubrik “Aktuelles” oder auf den Seiten der Senatsverwaltung für Finanzen.
Beihilfe - Glossar
Zugang
Bedingt rollstuhlgerechter Zugang über die Tordurchfahrt Württembergische Straße
Postanschrift
Landesverwaltungsamt Berlin
Zentrale Beihilfestelle
- VB B -
10702 Berlin