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Häufige Fragen zu Aufwendungen in Pflegefällen
Ich bin pflegebedürftig, was muss ich veranlassen?
Sofern Sie oder ein berücksichtigungsfähiger Angehöriger dauernd pflegebedürftig sind oder werden, können Sie eine Beihilfe zu den Aufwendungen einer häuslichen oder stationären Pflege erhalten.
Wichtig ist, dass Pflegeleistungen und die Feststellung der Pflegebedürftigkeit immer zuerst bei der Pflegekasse bzw. bei der privaten Pflegeversicherung beantragt werden müssen. Der Leistungsbescheid der Pflegekasse oder der privaten Pflegeversicherung ist der Beihilfestelle möglichst umgehend zuzuleiten.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Informationen und Anträgen zur Pflege
Stand: Feb. 2015Es folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte
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