Wie erhalte ich eine Beihilfe?

Weißes 3D Männchen lehnt an einem roten Fragezeichen

Allgemeines

Die Gewährung einer Beihilfe ist von der beihilfeberechtigten Person bei der Beihilfestelle (Festsetzungsstelle) zu beantragen. Dieser Antrag kann in schriftlicher oder elektronischer Form gestellt werden.

Die dem Antrag zugrunde liegenden Belege sind der Beihilfestelle zur Einsichtnahme vorzulegen. Dabei sind Zweitschriften der Belege grundsätzlich ausreichend. Auf Rezepten muss die Pharmazentralnummer des verordneten Arzneimittels angegeben sein, es sei denn, sie ist wegen des Kaufes im Ausland nicht erforderlich

Der Bescheid über die Bewilligung oder die Ablehnung der beantragten Beihilfe (Beihilfebescheid) wird von der Festsetzungsstelle schriftlich oder elektronisch erlassen. Die gewährte Beihilfe wird unbar gezahlt und auf das Gehaltskonto überwiesen, soweit kein anderes zulässiges Konto verfügt wurde.

Der schriftliche Beihilfeantrag

Für den schriftlichen Antrag sind die von der Beihilfestelle herausgegebenen Formulare zu verwenden und vor dem Einreichen von der beihilfeberechtigten Person zu unterzeichnen.

Die Formulare werden grundsätzlich in elektronischer Form zum Ausfüllen und Ausdrucken über den Computer im PDF-Format unter Formulare / Merkblätter zum Download zur Verfügung gestellt.

Der elektronische Beihilfeantrag

Das digitale Beantragen einer Beihilfe wird in zwei Stufen realisiert:

Logo der Berliner Beihilfe-App (stilisiertes Brandenburger Tor und Schriftzug 'Beihilfe')

als Foto-App

Mit ihr können Sie Ihre Belege (Arztrechnungen, Rezepte, Verordnungen) formlos und digital über Ihr Smartphone oder Tablet einreichen. Sie ist eine Alternative zum herkömmlichen, papierhaften Antrag auf beamtenrechtliche Beihilfe in einfach gelagerten Fällen.

Weitere Informationen und Verknüpfungen zum App-Download finden Sie auf der Seite
Die Berliner Beihilfe-App.

als Web-Portal

Die technischen Voraussetzungen zur Entgegennahme von elektronischen Anträgen und der zugehörigen Belege mittels eines Web-Browsers sind für das Internet noch nicht abschließend realisiert. Dieses Web-Portal wird dann auch Anträge in komplex gelagerten Fällen entgegennehmen können und den Beihilfebescheid in digitaler Form zum Abruf bereitstellen. Ein Termin für die Inbetriebnahme kann leider noch nicht genannt werden.

Bis dahin sind – soweit nicht als App-Einreichung zulässig – weiterhin Beihilfeanträge in Papierform zu verwenden (vgl. § 51 Abs. 3 LBhVO).

In weiteren Ausbaustufen sollen dann auch Anträge auf Beihilfen in Pfelegeangelegenheiten integriert werden.