Wir wollen die weitere Ausbreitung des Corona-Virus eindämmen!
Deshalb können Publikumsbesuche im Landesverwaltungsamt Berlin nur nach Terminvereinbarung stattfinden!
Beachten Sie bitte die jeweiligen Hinweise auf den Seiten der einzelnen Aufgabenbereiche.
Für die getroffenen Maßnahmen bitten wir um Ihr Verständnis.
Aktuelle Informationen des Landes Berlin rund um das CORONA-Virus finden Sie unter berlin.de/CORONA
Bleiben Sie gesund. Vielen Dank!
Inhaltsspalte
Auswirkung der pauschalen Beihilfe
Auf Antrag wird beihilfeberechtigten Personen an Stelle der individuellen Beihilfe eine pauschale Beihilfe gewährt.
Gibt es Antragsvoraussetzungen?
Für die Beantragung der pauschalen Beihilfe ist die freiwillige Versicherung in einer gesetzlichen Krankenversicherung oder in einer privaten Krankenvollversicherung zwingende Voraussetzung.
Unwiderruflichkeit der Entscheidung
Die Entscheidung, die pauschale Beihilfe zu beantragen, ist freiwillig, aber unwiderruflich. Durch die Beantragung der pauschalen Beihilfe entfällt der Anspruch auf Gewährung von individueller Beihilfe. Sofern eine beihilfeberechtigte Person keinen Antrag auf Gewährung einer pauschalen Beihilfe stellt, wird ihr in unveränderter Weise auch zukünftig individuelle Beihilfe gewährt.
Pauschale Beihilfe und Angehörige
Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe erstreckt sich auf berücksichtigungsfähige Angehörige. Sofern diese sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, wird auf den hälftigen Beitrag für eine Krankenvollversicherung der Beitrag eines Arbeitgebers oder eines Sozialleistungsträgers zur Krankenversicherung angerechnet. In diesem Fall ergibt sich kein erhöhter Zahlbetrag bei der pauschalen Beihilfe!
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Landesverwaltungsamt Berlin
Beihilfestelle – VB B
Fahrverbindungen
Zugang
Bedingt rollstuhlgerechter Zugang über die Tordurchfahrt Württembergische Straße
Postanschrift
Landesverwaltungsamt Berlin
Zentrale Beihilfestelle
- VB B -
10702 Berlin