Die Beihilfe ist eine eigenständige beamtenrechtliche Krankenfürsorge, die der Versicherungsfreiheit der Beamten in der gesetzlichen Krankenversicherung Rechnung trägt.
Durch die Beihilfe erfüllt der Dienstherr die dem Beamten und seiner Familie gegenüber bestehende beamtenrechtliche und soziale Verpflichtung, sich an den Krankheits-, Pflege- und Geburtskosten mit dem Anteil, der durch die Eigenvorsorge nicht abgedeckt wird, zu beteiligen. Somit ist die Beihilfe ihrem Wesen nach eine die Alimentation des Beamten ergänzende Fürsorgeleistung.
Siehe auch: