Tipps zum Beihilfeantrag

Vermeiden Sie die Antragswellen

In der Weihnachtszeit und den Sommerferien nutzen viele unserer Kunden die freien Tage zur Abrechnung ihrer Krankenbelege. Im Januar und Juli/August jeden Jahres kommt es deshalb in der Beihilfestelle zu einem stark erhöhten Eingang von Beihilfeanträgen. Die Masse der eingereichten Anträge führt dazu, dass die Bearbeitungszeiten steigen. Zum Einen bitten wir dafür um Ihr Verständnis und empfehlen zum Anderen, die Anträge – soweit möglich – nicht in diesen Monaten einzureichen.

Beachten Sie die Mindestantragssumme

Bitte reichen Sie Ihre Anträge erst ab einer Aufwendungssumme ab 200 Euro ein.
8 Wochen vor Ablauf der obligatorischen Jahresfrist können Sie jedoch unabhängig von dieser Betragsgrenze Ihre Aufwendungen geltend machen.

Prüfen Sie Ihre Antragsunterlagen auf Vollständigkeit

  • Ist der Name und die Personalnummer korrekt und leserlich auf allen Formularen eingetragen?
  • Sind alle geforderten Angaben des Antragsformulars ausgefüllt?
  • Sind ggf. erforderliche Nachweise (z. B. Änderung der Krankenversicherung) beigefügt?

Erleichtern Sie uns die Arbeit

Sie können unseren Aufwand bei der Bearbeitung der Anträge und bei der Beantwortung von Anfragen reduzieren, wenn Sie …
  • die Formulare leserlich in Druckbuchstaben oder noch besser am PC ausfüllen
  • die Belege für die einzelnen Personen sortieren (z.B. Antragsteller Belege 1-4, Ehegatte Belege 5-9, Kind 1 Belege 10, Kind 2 Belege 11-14)
  • nicht alle Belege einzeln falten, sondern die sortierten Belege als Stapel gemeinsam falzen
  • Antrag und Belege sowie ggf. den Umschlag bei Bedarf nur einmal zusammenheften
  • nur einen einzigen Umschlag für den gesamten Antragsvorgang verwenden
  • Ihren Antrag nicht in zeitlicher Nähe der Schulferien oder des Jahreswechsels einreichen
  • mehrere “kleine” Anträge im Laufe des Jahres einreichen, statt eines einzigen “großen”
  • bei allgemeinen Fragen zunächst unsere hier veröffentlichten Informationen und Merkblätter zu Rate ziehen
  • bei Fragen, die sich nicht über unser Internet-Angebot beantworten lassen, nur einen der möglichen Kontaktwege beschreiten (Telefon, E-Mail, Telefax, Briefpost oder persönliche Vorsprache)