- Welche Belege werden von der Beihilfestelle anerkannt?
- Bis wann muss ich meine Belege bei der Beihilfestelle eingereicht haben?
- Wie hoch müssen die insgesamt geltend gemachten Aufwendungen sein, damit ich eine Beihilfe erhalte?
- Sind ärztliche Behandlungskosten unbeschränkt beihilfefähig?
- Wenn ich im Ausland krank werde, sind dann auch die im Ausland entstehenden Krankheitskosten sowie ein evtl. Rücktransport beihilfefähig?
- Zu welchen Leistungen kann ich eine Abschlagszahlung beantragen?
- Wann erhalte ich als Beihilfeberechtigter den erhöhten Bemessungssatz von 70%?
- Wie hoch dürfen die jährlichen Einkünfte meines Ehegatten / eingetragenen Lebenspartner höchstens sein, damit sie als berücksichtigungsfähige Person einen Beihilfeanspruch hat?
Häufige allgemeine Fragen zur Beihilfe
Landesverwaltungsamt Berlin
Beihilfeservice -BS-
Zentrale Beihilfestelle
Fahrverbindungen
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S Hohenzollerndamm
- S45
- S46
- S41
- S42
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S Hohenzollerndamm
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U-Bahn
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Bus
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U Fehrbelliner Platz
- 101
- N7
- U7
- 143
- N43
- 115
- N3
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U Fehrbelliner Platz
Zugang
Rollstuhlgerechter Zugang über Rampen direkt neben dem Haupteingang.
Ausgewiesener Behindertenparkplatz vorhanden (am Hohenzollerndamm)
Postanschrift
Landesverwaltungsamt Berlin
Beihilfeservice -BS-
10702 Berlin