- Welche Belege werden von der Beihilfestelle anerkannt?
- Bis wann muss ich meine Belege bei der Beihilfestelle eingereicht haben?
- Wie hoch müssen die insgesamt geltend gemachten Aufwendungen sein, damit ich eine Beihilfe erhalte?
- Sind ärztliche Behandlungskosten unbeschränkt beihilfefähig?
- Wenn ich im Ausland krank werde, sind dann auch die im Ausland entstehenden Krankheitskosten sowie ein evtl. Rücktransport beihilfefähig?
- Zu welchen Leistungen kann ich eine Abschlagszahlung beantragen?
- Wann erhalte ich als Beihilfeberechtigter den erhöhten Bemessungssatz von 70%?
- Wie hoch dürfen die jährlichen Einkünfte meines Ehegatten / eingetragenen Lebenspartner höchstens sein, damit sie als berücksichtigungsfähige Person einen Beihilfeanspruch hat?
Übertragung der Aufgaben der Landesfamilienkasse auf die Bundesagentur für Arbeit
Zum 01.06.2023 werden die Aufgaben der Berliner Landesfamilienkassen an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit übertragen. Die Zuständigkeit der Landesfamilienkassen endet somit mit Ablauf des Monats Mai 2023. Ab Juni 2023 werden keine Kindergeldangelegenheiten mehr von hier bearbeitet. Bitte wenden Sie sich dann ausschließlich an die Bundesagentur für Arbeit.
Weitere Informationen finden Sie hier, unter der Rubrik “Aktuelles” oder auf den Seiten der Senatsverwaltung für Finanzen.
Häufige allgemeine Fragen zur Beihilfe
Landesverwaltungsamt Berlin
- Tel.: (030) 90139 6000
Zugang
Bedingt rollstuhlgerechter Zugang über die Tordurchfahrt Württembergische Straße
Postanschrift
Landesverwaltungsamt Berlin
10702 Berlin