Übertragung der Aufgaben der Landesfamilienkasse auf die Bundesagentur für Arbeit

Zum 01.06.2023 werden die Aufgaben der Berliner Landesfamilienkassen an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit übertragen. Die Zuständigkeit der Landesfamilienkassen endet somit mit Ablauf des Monats Mai 2023. Ab Juni 2023 werden keine Kindergeldangelegenheiten mehr von hier bearbeitet. Bitte wenden Sie sich dann ausschließlich an die Bundesagentur für Arbeit.
Weitere Informationen finden Sie hier, unter der Rubrik “Aktuelles” oder auf den Seiten der Senatsverwaltung für Finanzen.

Wofür gibt es Beihilfe?

Figur nimmt Pillen unter die Lupe

Es sind nur die notwendigen und der Höhe nach angemessenen Aufwendungen beihilfefähig. Notwendige und angemessene Behandlungskosten des Arztes für wissenschaftlich anerkannte Behandlungen sind beihilfefähig, soweit diese im Einklang mit der Gebührenordnung (GOÄ) berechnet werden. Keine Beihilfe gibt es für wissenschaftlich nicht anerkannte Heilmittel oder Heilbehandlungen.

Beihilfefähig sind grundsätzlich die von einem Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeuten bei seinen Verrichtungen verbrauchten oder schriftlich verordneten Arzneimittel, Verbandmittel oder dergleichen.