Häufige Fragen zu ambulanten Leistungen im Krankheitsfall

Weiße Figur mit einem roten Fragezeichen

Benötige ich einen Kostenvoranschlag für die Zahnbehandlung?

Für Zahnersatz und implantologische Leistungen kann gem. § 14 Satz 2 LBhVO der Beihilfestelle vor Aufnahme der Behandlung ein Heil- und Kostenplan (HuK) vorgelegt werden. Die Vorlage eines HuK ist jedoch beihilferechtlich nicht zwingend vorgeschrieben.

Einen solchen HuK reichen Sie bitte unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Personal- bzw. Versorgungsnummer gesondert (also nicht zusammen mit einem “Beihilfeantrag”) ein.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Beihilfefähigkeit von zahnärztlichen Leistungen.

Stand: Feb. 2015

Muss ein Heil- und Kostenplan bei einer kieferorthopädischen Behandlung vorab eingereicht werden?

Ja.

Die Festsetzungsstelle muss den Aufwendungen vor Beginn der Behandlung auf der Grundlage eines vorgelegten Heil- und Kostenplanes zugestimmt haben (§ 15 Abs. 2 LBhVO).

Stand: Jan. 2015

In welcher Höhe sind Material- und Laborkosten für Zahnersatz beihilfefähig?

Bei Aufwendungen für Zahnersatz sind die Material- und Laborkosten (einschließlich Edelmetalle und Keramik – jedoch ohne Glaskeramik) zu 60% beihilfefähig.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Beihilfefähigkeit von zahnärztlichen Leistungen.

Stand: Nov. 2022

Welche Besonderheiten sind bei einem Beamten auf Widerruf (Beamtenanwärter) zu beachten?

Für einen Beamten auf Widerruf (Beamtenanwärter) und Personen, die bei ihnen berücksichtigungsfähig sind, sind gemäß § 17 LBhVO folgende zahnärztlichen Leistungen von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossen:
  • prothetische Leistungen,
  • Inlays und Zahnkronen,
  • funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen sowie
  • implantologische Leistungen.

Diese Aufwendungen sind nur beihilfefähig, wenn sie auf einem Unfall während des Vorbereitungsdienstes beruhen oder wenn die beihilfeberechtigte Person zuvor mindestens drei Jahre ununterbrochen im öffentlichen Dienst beschäftigt gewesen ist.

Stand: Jan. 2015

Wie kann ich eine Psychotherapie beantragen?

Für die Beantragung ist grundsätzlich ein vertrauensärztliches Gutachterverfahren und eine förmliche Anerkennung durch die Festsetzungsstelle erforderlich.

Wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Beihilfestelle und lassen sich die nötigen Vordrucke zusenden, welche Sie und Ihr Therapeut bitte vollständig ausfüllen und wieder bei der Festsetzungsstelle einreichen. Nach Erhalt der Unterlagen beauftragt die Festsetzungsstelle einen Gutachter mit der Abgabe einer Stellungnahme und legt diese der Beihilfestellen vor, welche auf dieser Grundlage die Psychotherapie bewilligt oder ablehnt. Die Entscheidung wird Ihnen und dem Therapeuten schriftlich mitgeteilt.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Leistungen im Rahmen einer Psychotherapie.

Stand: Jan. 2015