- Was ist der Unterschied zwischen einer ambulanten Rehabilitationsmaßnahme in einem anerkannten Kurort und einer stationären Rehabilitationsmaßnahme?
- Was muss ich tun, um eine ambulante Rehabilitationsmaßnahme zu beantragen?
- Was muss ich tun, um eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme zu beantragen?
- Was muss ich bei einer Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Rehabilitationsmaßnahmen beachten?
- Ich muss zur Anschlussheilbehandlung (AHB), was muss ich veranlassen?
Übertragung der Aufgaben der Landesfamilienkasse auf die Bundesagentur für Arbeit
Zum 01.06.2023 werden die Aufgaben der Berliner Landesfamilienkassen an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit übertragen. Die Zuständigkeit der Landesfamilienkassen endet somit mit Ablauf des Monats Mai 2023. Ab Juni 2023 werden keine Kindergeldangelegenheiten mehr von hier bearbeitet. Bitte wenden Sie sich dann ausschließlich an die Bundesagentur für Arbeit.
Weitere Informationen finden Sie hier, unter der Rubrik “Aktuelles” oder auf den Seiten der Senatsverwaltung für Finanzen.
Häufige Fragen zur Rehabilitation
Landesverwaltungsamt Berlin
- Tel.: (030) 90139 6000
Zugang
Bedingt rollstuhlgerechter Zugang über die Tordurchfahrt Württembergische Straße
Postanschrift
Landesverwaltungsamt Berlin
10702 Berlin
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Zentrale Beihilfestelle
- VB B -
10702 Berlin