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- Der IT 0552 muss vor der Übergabe des Kopierreports an die neue Dienstbehörde bei Versetzungen innerhalb Berlins die Dienstzeiten vollständig und kontinuierlich dokumentieren. Dabei ist es wichtig, dass der IT 0552 bei jeder Personalmaßnahme (wie Einstellungen, Beurlaubungen, Teilzeitregelungen usw.) die Dienstzeiten stets aktuell, laufend und lückenlos erfasst.
- Nach dem Kopierreport werden keine Daten mehr übertragen.
- Sämtliche Beamtenzeiten (auch vorheriger Dienstverhältnisse) sind zu pflegen.
- Dienstherrenwechsel (bund- oder länderübergreifend) sollten sichtbar sein – Eingabe neuer Dienstzeit mit Angabe des Bundeslandes im Feld “Bemerkung”, z.B. “Sachsen-Anhalt”.
- Die Felder “Anlass”, “Genehmigung”, “Erneuerung”, “Anrechenbare Dauer” und die Checkbox “nicht auswerten” sind nicht zu pflegen.
Hinweis:
Vorliegende Vordienstzeitenentscheidungen sind grundsätzlich nicht von den Personalstellen einzupflegen (Grundsatz: Zeiten außerhalb eines Beamtenverhältnisses dürfen nicht gepflegt werden). Vordienstzeiten werden ausschließlich vom Landesverwaltungsamt Berlin -Versorgungsservice VS A – gepflegt.
Eine Ausnahme besteht lediglich dann, wenn in der Personalakte eine alte Vordienstzeitenentscheidung vorliegt und diese noch nicht in IPV hinterlegt ist, aber eine Auskunft an das Familiengericht durch die Personalstelle erfolgen soll.Dann ist diese Entscheidung über ruhegehaltfähige Vordienstzeiten eigenständig von den Personalstellen einzupflegen, da sonst der ermittelte Ruhegehaltssatz nicht stimmt.
Anmerkungen und Rückfragen richten Sie bitte an vs-grundsatz@lvwa.berlin.de*