Grundsatzentscheidung zur A-Besoldung für die Jahre 2008 bis 2020

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 19.11.2025 einen umfassenden Grundsatzbeschluss zur amtsangemessenen Besoldung veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass die A-Besoldung im Land Berlin in den Jahren 2008 bis 2020 verfassungswidrig zu niedrig bemessen war. Die für das Landespersonal zuständige Senatsverwaltung für Finanzen hat angekündigt, schnellstmöglich die notwendigen Schritte einzuleiten und ein Reparaturgesetz auf den Weg zu bringen.

Das Landesverwaltungsamt wird das künftige Reparaturgesetz seinerseits schnellstmöglich umsetzen und steht für das weitere Verfahren bereits in einem engen Austausch mit der Senatsverwaltung für Finanzen.

Über das weitere Verfahren werden wir Sie hier regelmäßig informieren.

Bis dahin bitten wir Sie, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand, auch hinsichtlich der eingereichten Widersprüche, abzusehen.

Eingabehilfen zum IT 0552

Allgemeine Hinweise

  • Tipp zur Suche: Drücken Sie “STRG” und “F” um auf dieser Seite nach Schlagwörtern zu suchen.
  • Der IT 0552 muss vor der Übergabe des Kopierreports an die neue Dienstbehörde bei Versetzungen innerhalb Berlins die Dienstzeiten vollständig und kontinuierlich dokumentieren. Dabei ist es wichtig, dass der IT 0552 bei jeder Personalmaßnahme (wie Einstellungen, Beurlaubungen, Teilzeitregelungen usw.) die Dienstzeiten stets aktuell, laufend und lückenlos erfasst.
  • Nach dem Kopierreport werden keine Daten mehr übertragen.
  • Sämtliche Beamtenzeiten (auch vorheriger Dienstverhältnisse) sind zu pflegen.
  • Dienstherrenwechsel (bund- oder länderübergreifend) sollten sichtbar sein – Eingabe neuer Dienstzeit mit Angabe des Bundeslandes im Feld “Bemerkung”, z.B. “Sachsen-Anhalt”.
  • Die Felder “Anlass”, “Genehmigung”, “Erneuerung”, “Anrechenbare Dauer” und die Checkbox “nicht auswerten” sind nicht zu pflegen.

Hinweis:
Vordienstzeiten werden ausschließlich vom Landesverwaltungsamt Berlin -Versorgungsservice VS A – gepflegt.Diese sind auch bei vorliegender Vordienstzeitenentscheidung nicht einzupflegen.(Grundsatz: Zeiten außerhalb eines Beamtenverhältnisses dürfen nicht gepflegt werden)

Anmerkungen und Rückfragen richten Sie bitte an vs-grundsatz@lvwa.berlin.de*

Sie finden hier nur die gängigsten Subtypen (Zeitangaben – ZAng) – diese Auflistung ersetzt nicht die ausführlichen Beschreibungen des Anwender-Handbuchs Zeitangaben/Dienstzeiten (IT 0552). Dieses finden Sie hier.

Auf die Beschreibung der versorgungsrechtlichen Auswirkungen wurde aufgrund der Übersichtlichkeit verzichtet.

Leitfaden zum IT 0552

  • Handout zum IT 0552

    Ab sofort steht Ihnen das Handout zur Verfügung.

    PDF-Dokument (177.0 kB)

ZEITEN IM BEAMTENVERHÄLTNIS (auch Teilzeit oder Richterverhältnis, doppelt ruhegehaltfähige Zeiten)

  • Beamtenverhältnis (alle Beamtenzeiten, Richterverhältnis, Referendariat/Vorbereitungsdienst)

    0601Beamtenverhältnis
    Alle Zeiten eines Beamtenverhältnisses auf Probe (BaP), auf Lebenszeit (BaL) und auf Zeit (BaZ). Unabhängig vom Dienstherren entsprechend Teilzeitgewichtung.Die Zeitangabe gilt sowohl bei Vollbeschäftigungen als auch bei Teilzeitbeschäftigungen. Teilzeiten geben Sie bitte gem. Bewilligungsbescheid im Feld “Gewichtung” ein – z.B. 30/40 oder 75/100.

    Auch Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit.

    0602Beamtenverhältnis unterhälftig vor 01.08.1999
    Zeiten eines Beamtenverhältnisses, sofern im Zeitraum 01.07.1997 bis 31.07.1999 ein Beamter des Bundes oder eines anderen Bundeslandes eine unterhälftige Teilzeitbeschäftigung ausgeübt hat und diese im Land Berlin als ruhegehaltfähig berücksichtigt werden soll. Die Dienstzeit wird ab 01.07.1997 systemseitig als ruhegehaltfähig berücksichtigt, sofern der Beschäftigungsumfang mindestens 30 vom Hundert entspricht.

    0607Ausbildung Beamte auf Widerruf
    Zeiten eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf, Zeiten im Referendariat/Vorbereitungsdienst (auch, wenn die Zeit nachversichert wurde).

    0631Richterverhältnis
    Zeiten eines Richterverhältnisses auf Probe und auf Lebenszeit

    0632 – Mitglied einer Bundes-/Landesregierung
    Zeiten als Mitglied der Bundes- oder einer Landesregierung als Minister bzw. Senator

    0633 – Mitglied einer Bundes-/Landesregierung
    Zeiten eine Beamtenverhältnisses als Parlamentarischer Staatssekretär

    0634 – Dienstzeit öffentlicher Dienst Einrichtungen
    Zeiten im öffentlichen Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung zurückgelegten Dienstzeiten (z.B. Europol)

    0690 – Mitglied Bundestag / Landesparlament
    Zeiten als Abgeordneter des Deutschen Bundestages oder eines Landesparlaments (§ 23 Abs. 5 des Abgeordnetengesetzes,§ 15 Abs. 3 des Landesabgeordnetengesetzes).

  • Sonstige Zeiten (Fernbleiben vom Dienst, Teildienstfähigkeit, vorübergehende Erhöhungen)

    0603 – Fernbleiben vom Dienst,Verlust von Dienstbezügen
    Einzutragen sind nicht ruhegehaltfähige Zeiten des Fernbleibens vom Dienst bei gleichzeitigem, förmlich festgestellten Verlust der Dienstbezüge.(z.B. Streikteilnahme, unerlaubtes, schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst).

    0612 – Teildienstfähigkeit/begrenzte Dienstfähigkeit
    Zeiten eines Beamtenverhältnisses, wenn die Arbeitszeit aufgrund eines amtsärztlichen Gutachtens gemäß § 77a LBG bzw. § 27 BeamtStG herabgesetzt wurde (Teildienstfähigkeit). NUR, wenn ein förmlicher Bescheid über die Teildienstfähigkeit (begrenzte Dienstfähigkeit) vorliegt.

    0691Beschäftigung (während Freistellung)
    Zeiten der (vorübergehenden) Vollbeschäftigung während einer Freistellungszeit bzw. während der weiter andauernden Bewilligungszeit einer Teilzeitbeschäftigung, z.B. Klassenfahrt oder Stundenaufstockung im Vertretungsfall. Der Grund ist in die Anmerkungen aufzunehmen.

Beurlaubung (auch vorübergehend, z.B. Elternzeit, Erziehungsurlaub, Sonderurlaub)

  • Beurlaubung (auch vorübergehend oder ohne Dienstbezüge, ggf. im öffentlich/dienstlichen Interesse)

    0604 – Beurlaubung ohne Dienstbezüge
    Mutterschaftsurlaub für bis einschließlich 31.12.1985 geborene Kinder ist unter der Zeitangabe 0604 einzutragen.
    Darf NICHT parallel zu einer weiteren Eingabe erfolgen.

    0605Beurlaubung Dienstbezüge im öffentlich/dienstlichen Interesse
    Zeiten einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge im öffentlich/dienstlichen Interesse, wenn die Ruhegehaltfähigkeit VOR Beendigung der Beurlaubung schriftlich genehmigt und anerkannt worden ist.

    0692Beurlaubung (während Beschäftigung)
    Zeiten einer nicht ruhegehaltfähigen vorübergehenden Beurlaubung/Sonderurlaub ohne Dienstbezüge (z.B. §10 SUrlVO Sonderurlaub statt Sonderzahlung). Der Grund ist in die Anmerkungen aufzunehmen.

  • Elternzeit/Erziehungsurlaub (auch Erziehungszeit)

    0641 – Erziehungsurlaub
    Einzutragen sind Zeiten eines genehmigten Erziehungsurlaubs*. Zulässig sind nur Zeiträume ab dem 01.01.1986. Als Beginn-Datum der Dienstzeit ist für vor dem 01.01.1992 geborene Kinder das Geburtsdatum des Kindes einzutragen. Systemseitig wird dann die Dienstzeit auf 6 Monate begrenzt und im Bescheid als Erziehungszeit bis zum 6. Monat ausgewiesen. Ggf. aufgegebene längere Zeiträume oder Zeiträume für nach dem 01.01.1992 geborene Kinder werden systemseitig als Erziehungsurlaub benannt ohne als ruhegehaltfähig berücksichtigt zu werden.

    • Die Erziehungszeit wird auch für Männer ermittelt.

    0693 Elternzeit
    Einzutragen sind Zeiten einer genehmigten Elternzeit

    0601 Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung
    in Fällen, in denen Teilzeitbeschäftigungen während einer Elternzeit genehmigt wurde, ist diese Zeit zu verwenden mit der Anmerkung:
    “in Elternzeit”

Berufsmäßiger und nichtberufsmäßiger WEHRDIENST

  • Wehrdienst/Polizeivollzugsdienst VOR dem Beamtenverhältnis (z.B. Zivildienst, Soldat auf Zeit, Bundeswehr)

    0800 – Berufsmäßiger Wehrdienst/ähnliche Zeiten
    Zeiten eines berufsmäßigen Wehrdienstes im Dienst der Bundeswehr. (z.B. Soldat auf Zeit).

    0880 – Berufsmäßiger Polizeivollzugsdienst
    Zeiten eines berufsmäßigen Vollzugsdienstes der Polizei ab 03.10.1990 im Angestelltenverhältnis.

    0890 – Ausbildung berufsmäßiger Wehr-/Polizeivollzugsdienst
    Ausbildung berufsmäßiger Wehr-/Pol.Vollzugsdienst im Angestelltenverhältnis oder öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis

    0900 – Nichtberufsmäßiger Wehrdienst/ähnliche Zeiten
    Zeiten eines nichtberufsmäßigen Wehrdienstes, eines Zivildienstes, einer Wehrübung außerhalb des Beamtenverhältnisses.

NICHT RUHEGEHALTFÄHIGE ZEIT (Zeit im Ruhestand)

  • Zeit im Ruhestand

    NORG – Einzutragen sind nicht ruhegehaltfähige Zeiten bzw. Dienstzeiten (nur zu verwenden, wenn eine lückenlose Laufbahndarstellung erforderlich ist). Z.B. Zeit im Ruhestand nach einer Reaktivierung.

Tabellen Sollarbeitszeiten

  • Sollarbeitszeiten allgemeine Beamtinnen und Beamte

    PDF-Dokument (75.3 kB) - Stand: 07.04.2025

  • Sollarbeitszeiten Lehrerinnen und Lehrer

    PDF-Dokument (138.6 kB) - Stand: 07.04.2025

Landesverwaltungsamt Berlin

Versorgungsservice – VS – (Pensionsstelle)

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Zugang rollstuhlgerecht

Rollstuhlgerechter Zugang über Rampen

Behindertenparkplatz

Parkplatz rollstuhlgeeignet (in der Württembergische Straße)

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