Grundsatzentscheidung zur A-Besoldung für die Jahre 2008 bis 2020

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 19.11.2025 einen umfassenden Grundsatzbeschluss zur amtsangemessenen Besoldung veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass die A-Besoldung im Land Berlin in den Jahren 2008 bis 2020 verfassungswidrig zu niedrig bemessen war. Die für das Landespersonal zuständige Senatsverwaltung für Finanzen hat angekündigt, schnellstmöglich die notwendigen Schritte einzuleiten und ein Reparaturgesetz auf den Weg zu bringen.

Das Landesverwaltungsamt wird das künftige Reparaturgesetz seinerseits schnellstmöglich umsetzen und steht für das weitere Verfahren bereits in einem engen Austausch mit der Senatsverwaltung für Finanzen.

Über das weitere Verfahren werden wir Sie hier regelmäßig informieren.

Bis dahin bitten wir Sie, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand, auch hinsichtlich der eingereichten Widersprüche, abzusehen.

Digitale Antragstellung

Die digitale Beantragung Ihrer Beihilfe wird in zwei Verfahren realisiert.
Zur Beantragung von krankheitsbedingten Aufwendungen steht Ihnen die Beihilfe App zur Verfügung. Zur Beantragung von pflegebedingten Aufwendungen steht Ihnen das Web-Portal BeihilfeantragOnline (BAO) zur Verfügung.

Über die unten aufgeführten Schaltflächen gelangen Sie zur jeweiligen Informationsseite der zwei Verfahren.

Bitte beachten Sie die Verfahren Beihilfe-APP und Beihilfeantrag Online -BAO sind unabhängig von einander.

BeihilfeAntragOnline

Das Web-Portal für die Geltendmachung von pflegebedingten Aufwendungen. Weitere Informationen

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