Zahlung der Versorgungsbezüge

Aufgrund technischer Schwierigkeiten verzögert sich die Zahlung der Versorgungsbezüge. Die Zahlung der Versorgungsbezüge Juli wird am 1.7.2026 erfolgen.

Hinterbliebenenversorgung

Seniorenhände halten Geld und ein Portemonnaie

Auf dieser Seite wollen wir Ihnen einen kurzen Überblick über die Voraussetzungen zum Erhalt von Hinterbliebenenversorgungsbezügen geben.

Weiterführende Informationen zur Hinterbliebenenversorgung/ Witwen-/Witwergeld, Waisengeld, usw. “entnehmen Sie bitte unserer Seite Häufig gestellte Fragen zur Beamtenversorgung

Kurzübersicht

Grundlage für die Hinterbliebenenversorgung ist das Ruhegehalt, das der Beamte / die Beamtin erhalten hat bzw. hätte erhalten können, wenn er / sie am Todestag in den Ruhestand getreten wäre (siehe Allgemeine Information zur Berechnung des Ruhegehalts).

Die Hinterbliebenenversorgung umfasst u.a.

  • Sterbegeld
  • Witwen- oder Witwergeld
  • Waisengeld
  • Unterhaltsbeitrag für Witwen, Witwer und Waisen

Wird die Ehe der Ruhestandsbeamtin bzw. des Ruhestandsbeamten erst nach Eintritt in den Ruhestand geschlossen und hatte diese bzw. dieser die maßgebliche Regelaltersgrenze nach § 38 Abs. 1 Satz 1 oder § 108a Abs. 1 des Landesbeamtengesetzes bereits erreicht, steht ein Witwen- bzw. Witwergeld nicht zu. Es kann jedoch ein Unterhaltsbeitrag gewährt werden. Für einen Unterhaltsbeitrag gelten erweiterte Anrechnungsvorschriften von Einkünften.

Für die Festsetzung der Hinterbliebenenversorgung werden folgende Unterlagen benötigt:

1. für die Zahlung von Witwen – bzw. Witwergeld inkl. Sterbegeld

  • Sterbeurkunde (Original)
  • Eheurkunde bzw. Urkunde der eingetragen Lebenspartnerschaft (ggfs. im Original, sofern es noch nicht aktenkundig im Original vorgelegen hat)
  • ggfs. Unterlagen über Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen (bspw. Einkommensnachweise ab dem Sterbemonat, Nachweis zum Bezug Krankengeld, Bescheid über Arbeitslosengeld, etc.)
  • ggfs. Unterlagen über Hinterbliebenenrente

2. für die Zahlung von Sterbegeld

  • Sterbeurkunde (Original)
  • Geburtsurkunde (bei Zahlung an die Kinder der bzw. des Verstorbenen; im Original, wenn Urkunden noch nicht aktenkundig im Original vorgelegen haben)
  • ggfs. Urkunde über Namensänderungen (bspw. bei Eheschließungen der Kinder, im Original)
  • ggfs. Nachweis des Verwandschaftsgrades, der häuslichen Gemeinschaft und/oder der überwiegenden Ernährung (bei Zahlung an Verwandte)
  • ggfs. Originalbelege über die Kosten der letzten Krankheit und der Bestattung und Nachweis des Zahlungsträgers (bei Zahlung an sonstige Personen)

3. für die Zahlung von Waisengeld

  • Geburtsurkunde der Waise

wenn die Waise das 18. Lebensjahr bereits vollendet hat

  • Antragstellung
  • Nachweise über die aktuelle Schul- oder Berufsausbildung
  • ggf. Unterlagen über Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen
  • ggf. Unterlagen über Waisenrente

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