2024-06-28 Änderung des § 123 GWB und Aktualisierung von Formularen

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin
informiert darüber, dass

  • mit Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung – vom 12. Juni 2024 BGBl. I S. 2 vom 17.06.2024) das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 26.06.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 405), geändert worden ist.
  • Das Gesetz ist am 18.06.2024 in Kraft getreten.
  • Mit Artikel 3 des Gesetzes wird der Katalog der Straftaten, die zu einem obligatorischen Ausschluss vom Wettbewerb führen, um den Straftatbestand § 108f Strafgesetzbuch (Unzulässige Interessenwahrnehmung) ergänzt.
  • Im Vergabeservice Berlin wurden hierzu folgende Unterlagen auf der Seite der Rechtsquellen eingestellt: Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung und auf der Seite der Formulare eine aktualisierte Fassung des” Formulars Wirt-124 EU P. Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen -eine aktualisierte Fassung des Formulars Wirt-124 UVgO P – Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen.

Die überarbeiteten Formulare stehen auch auf der elektronischen Vergabeplattform Berlin zur Verfügung.

  • Darüber hinaus wurden folgende Formulare redaktionell überarbeitet und im Vergabeservice Berlin eingestellt: Wirt -111.5 – Vermerk Unterschwellenvergabeordnung UVgO Wirt – 124.2 UVgO – Anforderung der Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
    Das Formular Wirt-124.2 UVgO steht auf der elektronischen Vergabeplattform Berlin unter der Bezeichnung Wirt-124e UVgO zur Verfügung. Im Übrigen wurde der Leitfaden Beschaffungsformulare UVgO angepasst.

Kontakt

Zur gezielten Beantwortung Ihrer Fragen stehen Ihnen verschiedene Ansprechpartner zur Seite. Die genauen Daten entnehmen Sie bitte der Kontaktseite.