Briefwahl

Bundestagswahl 2025

Um per Briefwahl oder am Wahltag in einem anderen Wahllokal innerhalb Ihres Bundestagswahlkreises 85 – Berlin-Lichtenberg wählen zu können, ist es notwendig einen Wahlschein zu beantragen. Sowohl bei der Antragstellung als auch bei der Rücksendung der Briefwahlunterlagen sind die Laufzeiten der Post zu berücksichtigen. Um lange Postlaufzeiten zu vermeiden, können Sie den Wahlschein auch persönlich in der Briefwahlstelle beantragen und die Briefwahl vor Ort ausüben.

Wahlscheine dürfen erst nach Zulassung der Wahlvorschläge durch den Kreiswahl- und den Landeswahlausschuss und Druck der Stimmzettel erteilt werden.

Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl 2025 können ab sofort beantragt werden. Die Ausstellung der Wahlscheine und der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt voraussichtlich ab dem 08.02.2025.

Informationen zur Beantragung:

Die Beantragung kann
• schriftlich an das Bezirksamt Lichtenberg, Bezirkswahlamt, 10360 Berlin,
• per Fax an (030) 9028-7080,
• per E-Mail an briefwahl@lichtenberg.berlin.de ,
• per Onlineformular auf der Internetseite der Landeswahlleitung oder
• persönlich in der Briefwahlstelle
erfolgen.

Der Antrag muss den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift enthalten. Fehlen die Angaben, ist der Antrag unzulässig.
Wer den Antrag für einen anderen stellt (gilt auch bei Familienangehörigen), muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Briefwahlstellen

Im Bezirk Lichtenberg werden zwei Briefwahlstellen an folgenden Orten eingerichtet:

• Dienstgebäude Egon-Erwin-Kisch-Str. 106, 13059 Berlin, Erdgeschoss

• Rathaus Lichtenberg, Möllendorffstr. 6, 10367 Berlin, Raum 7

Die Briefwahlstellen sind in der Zeit vom 10.02.2025 bis 21.02.2025 zu folgenden Zeiten geöffnet:

  • Montag bis Freitag

    09:00 – 18:00 Uhr

  • Samstag, den 15.02.2025

    08:00 – 13:00 Uhr

  • Freitag, den 21.02.2025

    08:00 – 15:00 Uhr (abweichend)

Sie haben die beantragten Briefwahlunterlagen nicht erhalten?

Die Bearbeitung der eingehenden Briefwahlanträge erfolgt grundsätzlich spätestens am nächsten Werktag. Anschließend werden die Briefwahlunterlagen mit der PIN AG oder Deutschen Post versandt. Auf die Postlaufzeiten hat das Bezirkswahlamt keinen Einfluss.

Wahlscheine können bis zum zweiten Tage vor der Wahl (21.02.2025), 15:00 Uhr, beantragt werden.

Versichern Sie glaubhaft, dass Ihnen die beantragten Briefwahlunterlagen einschließlich Wahlschein nicht zugegangen sind oder Sie ihn verloren haben, kann bis zum Tag vor der Wahl (22.02.2025), 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder wenn der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, können Wahlscheine noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, beantragt werden.