Elektronische Kommunikation mit den Ämtern des Bezirksamts Lichtenberg

Kurzüberblick

Die elektronische Kommunikation mit den Ämtern des Bezirksamts Lichtenberg ist möglich. Für rechtsverbindliche Erklärungen und eine rechtssichere Absenderidentifikation nutzen Sie bitte ausschließlich die unten aufgeführten besonderen Behördenpostfächer (beBPo).

Unsere herkömmlichen E-Mail-Adressen sind für allgemeine Anfragen und Informationszwecke vorgesehen, nicht für formbedürftige oder rechtlich bindende Erklärungen. Diese Zugänge können unter bestimmten technischen Voraussetzungen zwar auch für eine rechtssichere Übermittlung genutzt werden, aber nur für Erklärungen ohne gesetzlich angeordneten Formzwang.

Für die sogenannte elektronische bzw. schriftformersetzende Form gelten die nachfolgenden Regelungen.

Für noch strengere Formen (z.B. Beurkundungen durch das Standesamt, durch das Jugendamt oder durch Notare) ist die elektronische Kommunikation nicht geeignet.

Nutzung eines sicheren Übermittlungswegs (beBPo)

Sichere Übermittlungswege laufen nur über die besonderen elektronischen Berufspostfächer der Rechtsanwälte (beA), Notare (beN), Steuerberater (beSt), besondere Behördenpostfächer (beBPo) öffentlich-rechtlicher Dienststellen sowie das besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO). Über diese Postfächer können Sie folgende beBPo des Bezirksamts Lichtenberg erreichen:

  • Ordnungsamt
  • Amt für regionalisierte Ordnungsangelegenheiten
  • Amt für Bürgerdienste
  • Sozialamt
  • Jugendamt
  • Gesundheitsamt
  • Straßen- und Grünflächenamt
  • Stadtentwicklungsamt
  • Amt für Weiterbildung und Kultur
  • Rechtsamt
  • Personalservice

Wählen Sie dazu das entsprechende Amt im Adressbuch des elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) als Empfänger aus. Setzen Sie dabei den Filter auf „Bezirksamt Lichtenberg“, um die Auswahl einzuschränken. Zur Wahrung der Schriftform reicht es aus, wenn Sie Ihre Schreiben mit Ihrem (eingetippten) Namen (ohne eingescannte Unterschrift) abschließen und von Ihrem eigenen Postfach über die EGVP-Infrastruktur versenden. Sie können nur auf diese Weise wirksam Schriftsätze versenden, ohne eine qualifizierte elektronische Signatur verwenden zu müssen. Falls Sie dagegen ein fremdes Postfach nutzen, ist für wirksame Schriftsätze Ihre qualifizierte elektronische Signatur erforderlich. Nach dem Nachrichtenversand erhalten Sie über die zum Versand genutzte Anwendung eine Zustell- und Lesebenachrichtigung.

beBPo-Teilnahmevoraussetzungen

Für Bürger:
Für die Teilnahme benötigen Sie zur Identifizierung zunächst ein BundID-Konto. Informationen sowie die Möglichkeit zur Einrichtung einer BundID finden Sie hier: https://id.bund.de
Für die weiteren Schritte zum sicheren Datenaustausch mit Behörden besuchen Sie bitte die Webseite: https://egvp.justiz.de
Gegenwärtig wird dort auf eine kostenfreie eBO-Browseranwendung namens „Mein Justizpostfach (MJP)“ im Pilotbetrieb verwiesen, die weiterentwickelt und um zusätzliche Funktionen ergänzt wird (Stand: November 2025).

Für Behörden, Organisationen und Berufsträger:
Unternehmen, Verbände und Personen, die mit der Justiz beruflich in Kontakt stehen, können ein elektronisches Bürger- und Organisationspostfach (eBO) oder ein Berufspostfach eröffnen. Zur Nutzung ist spezielle eBO-Software erforderlich – die eBO-Funktion kann aber auch bereits in bestimmten Fachanwendungen oder Nachrichtenclients vorbereitet sein. Fragen Sie hierzu gegebenenfalls bei Ihrem IT-Dienstleister nach.

Bitte beachten Sie, dass wir bei der Nutzung der EGVP-Infrastruktur keine Unterstützung anbieten können. Sämtliche Informationen zu den Teilnahmevoraussetzungen sind im Justizportal des Bundes und der Länder im Bereich „Elektronischer Rechtsverkehr“ unter https://justiz.de verfügbar.

Nutzung eines unsicheren Übermittlungswegs (E-Mail)

Für den allgemeinen Informationsaustausch über herkömmliche E-Mails sind die folgenden Postfächer vorgesehen. Diese sind auch für Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur geeignet:

Soll die Schriftform bei der Kommunikation über diese Postfächer eingehalten werden, so muss ein an das jeweilige Postfach übersandtes Dokument mit der qualifizierten elektronischen Signatur des Absenders oder dessen gesetzlichem Vertreter versehen sein (bei mehreren Dokumenten jedes einzelne und bei Archiven müssen die enthaltenen Dokumente und nicht bloß das Archiv an sich signiert sein). Eine qualifizierte elektronische Signatur ist nicht einfach eine digitalisierte Unterschrift, sondern setzt ein qualifiziertes elektronisches Zertifikat eines qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters unter Verwendung weiterer Hard- und Software (Signaturkarte, Signaturkartenlesegerät und Signatursoftware oder Fernsignatursoftware und -dienste usw.) voraus.
Leider können wir Ihnen bei diesbezüglichen Anwendungsproblemen keine Unterstützungsleistung anbieten. Die Bundesnetzagentur hat Antworten zu Fragen rund um die qualifizierte elektronische Signatur auf folgender Webseite zusammengestellt:
https://www.elektronische-vertrauensdienste.de/EVD/DE/Nutzer/Infothek/Fragen/start.html

Allgemeine Hinweise zur elektronischen Kommunikation

Es gelten die nachfolgend dargestellten technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen:

1. E-Mail-Verschlüsselung (S/MIME):

Das Bezirksamt Lichtenberg ist technisch in der Lage, verschlüsselte E-Mails entgegen zu nehmen. Voraussetzung für eine verschlüsselte Kommunikation ist allerdings die vorherige Einrichtung der Kommunikationsbeziehung und der Austausch der öffentlichen Schlüssel und Zertifikate zwischen beiden Kommunikationspartnern.

2. Zulässige Dateiformate von Anhängen:

Dateien, die mit einem Kennwort geschützt und/oder verschlüsselt oder als selbstextrahierende (*.exe) Dateien umgewandelt wurden, werden nicht an das Empfängerpostfach weitergeleitet. Das gleiche gilt für Dateien, die automatisierte Abläufe oder Programmierungen (zum Beispiel Makros) enthalten. Sollte ein Dateianhang abgelehnt werden, werden Absender und Empfänger darüber informiert.

Sofern den E-Mails Dateianhänge beigefügt werden ist zu beachten, dass nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützt werden. Folgende gängige Dateiformate können aktuell verarbeitet werden:

  • Adobe Acrobat (*.pdf) ab PDF/A-1
  • Textdateien beziehungsweise Dateien aus Textverarbeitungsprogrammen im TXT-Format (*.txt)
  • Microsoft Office Formate für Word, Excel, Powerpoint (*.docx; *.xlsx; *.pptx) ab Version 2010. Ältere Dateiformate, wie beispielsweise *.doc, *.xls, *.ppt oder auch Dateiformate mit Makros werden nicht entgegengenommen
  • für Bilder die Formate (*.jpg; *.gif; *.tiff)
  • Alle genannten Dateiformate können auch in 7-ZIP-komprimierter Form (*.7z) eingereicht werden.

Aus technischen Gründen können E-Mails mit einer Gesamtgröße von mehr als 100 Megabyte (entspricht einer E-Mail mit etwa 65 Megabyte großem Anhang) nicht entgegengenommen werden.

3. E-Mails mit Viren und Umgang mit SPAM-Mails:

E-Mails mit ausführbaren Dateien (zum Beispiel *.exe; *.bat) werden intern nicht an den Empfänger weitergeleitet. E-Mails mit einem Virus werden ungelesen gelöscht. In allen genannten Fällen erfolgt eine Information über den nicht bewirkten Zugang für den Empfänger bzw. Absender im Bezirksnetz. Unerwünschte Massen-E-Mails mit kommerziellen oder betrügerischen Absichten (SPAM-E-Mails) werden gefiltert.

4. WebFomulare

Der Datenaustausch bei der Bearbeitung von WebFormularen erfolgt verschlüsselt unter Nutzung der SSL-Technologie mit einem 256 Bit-Verschlüsselungsalgorithmus. Zur Nutzung dieser WebFormulare wird ein Browser benötigt, der die Verschlüsselung unterstützt.

Kontakt

Rathaus Lichtenberg
Möllendorffstr. 6
10367 Berlin