Elektronische Kommunikation – De-Mail

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De-Mail ist ein elektronisches Gegenstück zur analogen papierbezogenen Briefpost. Dabei hat sie den Anspruch, so einfach zu sein wie E-Mail, aber so sicher wie Papierpost. Nachrichten und Dokumente können vertraulich, sicher und nachweisbar über das Internet versendet und empfangen werden.

Die Bereitstellung der De-Mail erfolgt durch privatwirtschaftliche Unternehmen; sogenannte De-Mail-Provider als akkreditierten De-Mail Diensteanbieter. Diese „beliehenen Unternehmen“, unterliegen dem Post- und Fernmeldegeheimnis. Sie übernehmen und führen kostenpflichtige Versandaufträge aus.

Wer kann De-Mail nutzen?

De-Mail kann genutzt werden durch:

  • natürliche Personen (Bürgerinnen und Bürger einschl. nichtdeutscher Staatsbürger),
  • juristische Personen (z. B. Unternehmen oder Vereine),
  • Personengesellschaften oder
  • öffentliche Einrichtungen (z. B. Behörden).

Diese können sich einen De-Mail-Account bei einem akkreditierten De-Mail Diensteanbieter einrichten.

Verwaltungskundinnen und Verwaltungskunden die De-Mail benutzen, entscheiden für sich in der Regel je Verwaltungsvorgang, ob sie den Zugang zur elektronischen Kommunikation mit De-Mail eröffnen wollen. Es bestehen keine Verpflichtungen in Bezug auf De-Mail. Für die Nutzung der De-Mail erheben die De-Mail Diensteanbieter in der Regel eine Gebühr.

De-Mail und Ende-zu-Ende-Verschlüsselung

Für die elektronisch sichere Kommunikation mit externen Verwaltungskunden ist bei besonders sensiblen und schützenswerten Daten ein De-Mail-Versand mit zusätzlicher Ende-zu-Ende-Verschlüsselung möglich. Dazu ist es erforderlich, dass sich Empfänger und Absender auf eine entsprechende Verschlüsselung verständigt haben und die dazugehörigen öffentlichen Schlüssel ausgetauscht sind.

Für die Behörden des Landes Berlin können entweder S/MIME oder PGP eingesetzt werden. Fragen Sie bei Bedarf in den Behörden nach, welche Verschlüsselungsmethode im Zusammenhang mit De-Mail unterstützt werden.