E-Government im Land Berlin

Wenn Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen bequem von zu Hause aus ihre Verwaltungsangelegenheiten erledigen oder wenn die Behörden elektronisch zusammenarbeiten ohne dass Papierdokumente weitergereicht werden müssen, dann ist das möglich aufgrund des Berliner E-Government-Gesetzes. Denn E-Government ermöglicht den unkomplizierten und zeitlich unabhängigen Zugang zu den Serviceleistungen der Verwaltung. Dazu werden Abläufe optimiert und digitalisiert. Das wiederum steigert die Effizienz und spart Kosten. Die Senatskanzlei ist für die strategische Ausrichtung, Steuerung und Fortentwicklung dieses Prozesses verantwortlich. Neben dem Berliner Gesetz prägt unter anderem das bundesweite Onlinezugangsgesetz (OZG) das Verwaltungshandeln.

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E-Government: Die Strategie

Das Ziel ist klar: digitalen, bürgerfreundlichen Service anbieten. Der Weg dorthin ist auch vorgezeichnet, denn die Strategie ist festgelegt. Durch den Einsatz von E-Government wird ein wichtiger Beitrag zum Abbau von Bürokratie und zur Modernisierung der Verwaltung geleistet. Weitere Informationen

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Das Onlinezugangsgesetz (OZG)

Das OZG stellt die Nutzerinnen und Nutzer in den Mittelpunkt, indem hunderte von Verwaltungsdienstleistungen deutschlandweit einheitlich digitalisiert werden. Was genau bedeutet es, dass Berlin die Federführung bei den Querschnittsleistungen hat und wie entsteht mehr Service für Berlin? Weitere Informationen

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Gremien

Neue Ideen für die Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung werden in Berlin im Team entwickelt. Erfahren Sie mehr über die landes- und bundesweite Gremienarbeit, wie zum Beispiel beim, Berliner IKT Lenkungsrat oder dem bundeweiten IT Planungsrat. Weitere Informationen

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E-Government-Gesetz: Ein Gesetz ebnet den Weg

Die Berliner Verwaltung bürgerfreundlich modernisieren und effizienter gestalten? Das ermöglicht unter anderem das Berliner E-Government-Gesetz, das die rechtlichen Weichen stellt, um Informations- und Kommunikationstechnik zu nutzen. Weitere Informationen

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Open Data

Open Data bedeutet, dass Daten zur freien Verwendung geöffnet, also zugänglich gemacht werden. Überall dort, wo Daten erhoben werden, ergibt sich der Bedarf einer Prüfung und Entscheidung, ob diese im Open-Data-Portal der Berliner Verwaltung bereitgestellt werden können. Weitere Informationen