Anfang 2020 startete die Pilotphase des IKT-Basisdienstes Digitaler Antrag. Da nicht nur das Berliner E-Government-Gesetz eine schnelle Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistungen vorsieht, sondern auch das bundesweite Onlinezugangsgesetz (OZG), hat das Projektteam der Senatsinnenverwaltung den Basisdienst Digitaler Antrag “massentauglich“ konzipiert. Grundlage für die Digitalisierung mehrerer hundert Anträge ist eine Standardmethode, die die Idee einer industriellen Fertigungsstraße mit definierten Arbeitsschritten aufgreift. Dabei sind die technischen und vor allem auch die organisatorischen Aktivitäten, die zur Umsetzung der Anträge notwendig sind, eng miteinander verzahnt.
Das Land Berlin verfolgt mit dem Basisdienst Digitaler Antrag das Ziel, die Antragsdaten ohne zusätzliche Arbeitsschritte direkt an die Fachverfahren zu übermitteln. Hier zeigt sich auch eine der größten Herausforderungen bei der Umsetzung der berlinweiten Digitalen Anträge. Im Land Berlin existieren über 300 Fachverfahren, die medienbruchfrei angeschlossen werden müssen. Das übernehmen die jeweiligen Behörden in Eigenregie und unter Berücksichtigung der IKT-Architektur.
Sie möchten ein Fachverfahren an den Basisdienst Digitaler Antrag anschließen? Dann wenden Sie sich an die Geschäftsstelle Digitaler Antrag