Das Onlinezugangsgesetz (OZG): serviceorientiert und bürgernah

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In Berlin sind die Online-Services schon heute oft der kürzere Weg zum Amt: Auto ummelden, Geburtsurkunde bestellen, Elterngeld oder BAföG beantragen, ist bereits gängige Praxis. Auch bundesweit sollen bis Ende 2022 Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen möglichst viele Verwaltungsleistungen online erledigen können. Und das für alle ohne Medienbruch und barrierefrei. Bund, Länder und Kommunen arbeiten zusammen, um in Zukunft Dienstleistungen und Informationen einfach zur Verfügung zu stellen. Das legt das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs (OZG) fest, das im August 2017 in Kraft getreten ist.

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OZG - Die Digitalisierung der Verwaltung

Mit nur wenigen Klicks bestellen wir online, überweisen Geld über eine App oder reichen Anträge digital weiter. Das wünschen sich die Bürger auch von einer serviceorientierten Verwaltung. Das OZG steht für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen, damit der Gang zum Amt bald wegfällt. Weitere Informationen

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Mehr digitaler Service für Berlinerinnen und Berliner

Das Onlinezugangsgesetz steht in Wechselwirkung mit dem Berliner E-Government-Gesetz, unter dessen Dach die Senatskanzlei die service-orientierte Digitalisierung der Berliner Verwaltung steuert und koordiniert. Weitere Informationen

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Service aus Berlin: Federführung Querschnittsleistungen

Berlin hat in der Umsetzung des OZG eine ganz besondere Rolle. Zusammen mit den Bundesländern Brandenburg, Hamburg und Thüringen entwickeln wir federführend gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern digitale Angebote. Weitere Informationen

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Eine Leistung für Alle

Nicht alle Kommunen können die rund 600 Dienstleistungen selbst digitalisieren. Deshalb entwickelt ein Bundesland eine digitale Leistung, die dann von allen Kommunen und Ländern nachgenutzt werden. So auch in Berlin mit dem Digitalen Nachweisabruf. Weitere Informationen