Antrag digitalisiert. Arbeitsaufwand reduziert.

Blick von oben auf eine Gruppe von Menschen mit Tablets, Smartphones und Computern

Die Berliner Verwaltung wird in Zukunft vermehrt digitale Anträge einsetzen. Damit steigt der Komfort für die Berlinerinnen und Berliner, denn der Gang zum Amt entfällt. Auch die Mitarbeitenden in den Verwaltungen profitieren von der neuen Anwendung, denn die Information aus dem digitalen Antrag landen direkt in den genutzten Programmen. Medienbruchfreiheit ist hier ein wichtiges Stichwort. Das bedeutet, dass alles von der Antragsstellung bis zu den Sachbearbeitenden elektronisch stattfindet. Das freut die Berlinerinnen und Berliner. Sie können Anträge nun bequem online ausfüllen. Und das freut auch die Beschäftigten der Verwaltung. Vorbei sind die Zeiten, in denen sie sich zum Beispiel mit unleserlichen Handschriften auseinandersetzen oder stundenlang Daten von ausgedruckten Formularen in ihre genutzten Programme, den Fachverfahren, eintippen mussten.

Der IKT-Basisdienst Digitaler Antrag (BDA) bildet den elektronischen Prozess von der Auswahl eines Online-Services im Service-Portal Berlin, die dortige Identifizierung über die Antragsstellung, die Antragsübermittlung an die zuständige Behörde bis hin zur Statusinformation über die abschließende Sachbearbeitung des gestellten Antrags ab. Praktisch umgesetzt wird der Digitale Antrag für Berlin mit der „Denkmalrechtliche Genehmigungen und Denkmalförderung“ der Senatsverwaltung für Kultur und Europa (SenKultEu). Bereits in den Startlöchern stehen ebenfalls, die Anwendungen für die IHK Mitgliedsbescheinigung, Schadensersatzleistung, Lärmschutz und viel weitere.

Sie haben Interesse, den Basisdienst Digitaler Antrag für Ihr Fachverfahren einzusetzen? Dann wenden Sie sich an die Geschäftsstelle Digitaler Antrag. Gemeinsam mit Ihnen gestalten wir den Prozess.