Kulturbeirat

Zu Gestaltung und Weiterentwicklung der Lichtenberger Kulturlandschaft arbeitet der Bezirk in langer Tradition mit dem Kulturbeirat zusammen.

In dem in 2020 verabschiedeten Beschluss der Lichtenberger Bezirksverordnetenversammlung (Drucksache 1040/VIII) heißt es zu den Aufgaben des Lichtenberger Kulturbeirates: „Dieses Gremium berät das Bezirksamt in kulturellen Fragen und setzt sich aus Akteuren der verschiedenen Bereiche des kulturellen Lebens in Lichtenberg zusammen. Mitglied im Kulturbeirat sind Vertreter*innen der Kultur- und Bildungseinrichtungen im Bezirk (Theater, Hochschulen, Wohnungsbaugesellschaften), Lichtenberger Kunst- und Kulturschaffende aus verschiedenen Sparten und Vertreter*innen aus Interessengruppen und Bürgervereinen.“

Im Dialog und mit der Expertise von Vertreterinnen und Vertretern der Kunst- und Kulturszene sowie der Soziokultur wird hier gemeinsam an Schwerpunktthemen gearbeitet.

Ziel auf Asphalt

Ziele und Aufgaben

Der Lichtenberger Kulturbeirat arbeitet überparteilich und berät das Bezirksamt und die kulturpolitischen Entscheidungsträger des Bezirkes in kulturellen Fragen und gibt diesbezügliche Handlungsempfehlungen ab. Mit ihrer speziellen Expertise in der bezirklichen Kunst- und Kulturarbeit unterstützen die Mitglieder die Umsetzung der Lichtenberger Kulturentwicklungsplanung und geben für deren Gestaltung Hinweise und Impulse.

Das Gremium dient als Plattform des Austauschs und Dialogs zwischen Politik, Verwaltung sowie Kunst- und Kulturschaffenden, fördert den gegenseitigen Wissensaustausch und das Verständnis für unterschiedliche Sichtweisen und Handlungserfordernisse.

Anhand im gemeinsamen Diskurs erarbeiteter Handlungsempfehlungen dieses Experten-Gremiums können kulturpolitische Entscheidungen transparenter und nachvollziehbarer gemacht sowie besser gesteuert werden.

Viele Hände einer Gruppe verschiedener Menschen mit unterschiedlicher Hautfarbe

Mitglieder

Der Kulturbeirat setzt sich aus Akteuren der verschiedenen Bereiche des kulturellen Lebens in Lichtenberg zusammen. Mitglied im Kulturbeirat sind Vertreterinnen und Vertreter

  • öffentlicher Einrichtungen bzw. Stiftungen
  • Träger der Soziokultur bzw. des Gemeinwesens
  • Freier Szene Kunst und Kultur (Musik/Literatur, Bildende Kunst, Malerei, Tanz, Fotografie, digitale Medien)
  • Kultur- und Kreativwirtschaft

sowie

  • Bezirksbürgermeister und zugleich Kulturstadtrat
  • Vorsitzende/r BVV-Ausschuss für Weiterbildung und Kultur
  • Amtsleitung des Amtes für Weiterbildung und Kultur
Beratende Mitglieder
  • Leitung des Fachbereiches Kunst und Kultur – Leitung
  • Leitung des Fachbereiches der Musikschule
  • Leitung des Fachbereiches Museum und Geschichte
Erster Zweiter Dritter - Laufbahnen

Jury-Tätigkeit

Eine Unterarbeitsgruppe des Kulturbeirats aus Vertreterinnen und Vertreter der Sparten fungiert als Jury für die Fördermittelvergabe des Bezirkskulturfonds (BKF), der – einschließlich der Organisation – beim Fachbereich Kunst und Kultur angesiedelt ist, und berät das Bezirksamt bei der Entscheidungsfindung.

Zudem sind Mitarbeitende des Amts für Weiterbildung und Kultur, insbesondere aus dem Fachbereich Kunst und Kultur vertreten.
Mitglieder des Beirates, die zugleich Fördermittelantragstellerinnen und-antragsteller sind, bleiben wegen einer Interessenkollision bzw. Befangenheit grundsätzlich von der Jurytätigkeit ausgeschlossen.

Übergabe Staffelstab

Berufungsdauer und Mitgliedschaft

Der Lichtenberger Kulturbeirats wird für die Dauer einer Legislaturperiode des Bezirksamtes (Kulturstadtrats) und der Bezirksverordnetenversammlung (Ausschuss für Kultur) durch den Kulturstadtrat berufen.

Die Mitgliedschaft endet auf Wunsch. Dreimaliges unentschuldigtes Fehlen kann ebenfalls zum Ende der Mitgliedschaft führen.

Frau in der Wahlkabine

Beschlussfassungen

Der Lichtenberger Kulturbeirat hat das Recht, zu kulturellen Vorhaben und Maßnahmen des Bezirksamts Lichtenberg eine Stellungnahme (Empfehlung) abgeben. Für einen Beschluss gilt die einfache Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder. Vorschläge dazu sind mindestens 14 Tage vor der Sitzung des Kulturbeirats einzureichen.

Frau arbeitend an ihrem Schreibtisch mit Dokumenten und Laptop

Arbeitsweise und Geschäftsführung

Der Lichtenberger Kulturbeirat tagt 2-3 Mal im Jahr; ggf. nach Bedarf.

Der Vorsitz liegt beim Bezirksbürgermeister zugleich Kulturstadtrat.

Die ehrenamtlichen Mitglieder erhalten eine Entschädigung analog Mitgliedern der BVV, Bürgerdeputierten und sonstigen ehrenamtlich tätigen Personen gemäß DepEntschGDV BE in der Fassung vom 27.9.2021.

Die Geschäftsführung ist bei der Amtsleitung angesiedelt und organisiert den Versand von Einladungen und Protokollen sowie steht für Anfragen zur Verfügung.

Vorschläge für die Tagesordnung sind mindestens 14 Tage vorher mitzuteilen, damit Einladung und Tagesordnung mindestens eine Woche vorher bekannt gegeben werden können.

Kontakt Geschäftsführung Kulturbeirat