Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – Aufstiegs-BAföG

Aufstiegs-bafoeg-intro

Online-Antragstellung

Anträge können offiziell, sicher und schnell online gestellt werden (Voraussetzung BundID).

Antragstellung

Antragsformulare können auch heruntergeladen und der Antrag per Post an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung geschickt oder persönlich dort abgegeben werden:

Antragsformulare für die Aufstiegsförderung gemäß AFBG – BMBF Aufstiegs-BAföG

Für die Bearbeitung von Anträgen von Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) sind in Berlin die Ämter für Ausbildungsförderung in den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf und Lichtenberg zuständig, abhängig vom jeweiligen Wohnort in Berlin:

Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den Bezirken:

    • Mitte-Tiergarten-Wedding
    • Friedrichshain-Kreuzberg
    • Charlottenburg-Wilmersdorf
    • Spandau
    • Steglitz-Zehlendorf
    • Schöneberg-Tempelhof
    • Reinickendorf

    Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin

    Abteilung Bürgerdienste und Soziales
    Amt für Ausbildungsförderung
    Aufstiegs-BAföG
    Otto-Suhr-Allee 100
    10585 Berlin

    Tel.: (030) 9029-10
    Fax: (030) 9029-13460

    Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin

Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den Bezirken:

    • Prenzlauer Berg-Weißensee-Pankow
    • Treptow-Köpenick
    • Marzahn-Hellersdorf
    • Lichtenberg
    • Neukölln

    Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

    Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
    Geschäftsbereich Soziales, Arbeit, Gesundheit und Bürgerdienste
    Amt für Soziales
    Amt für Ausbildungsförderung
    Alt-Friedrichsfelde 60, Haus 2
    10315 Berlin

    Tel.: (030) 90296 0
    Fax: (030) 90296 7288

    Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Wohnsitz in Brandenburg

Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Wohnsitz in Brandenburg können ebenfalls ihren Antrag online stellen: AFBG Digital

Bei Antragstellung auf Papier oder Fragen zur Förderung nach dem AFBG wenden sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Wohnsitz in Brandenburg bitte an das für ihren Landkreis zuständige Amt für Ausbildungsförderung. Dessen Anschrift kann beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg unter der Telefonnummer (0331) 866-4999 erfragt werden.

Die Förderung mit Unterhaltsbeiträgen sollte rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme beantragt werden, da eine Förderung frühestens ab dem Antragsmonat möglich ist. Maßnahmebeiträge können noch bis zum letzten Tag der Maßnahme beantragt werden. Über Art und Höhe des Förderanspruchs entscheiden die Ämter für Ausbildungsförderung, die auch die Zuschüsse auszahlen. Die Darlehen werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau ausgezahlt, mit der dazu ein gesonderter Darlehensvertrag abgeschlossen wird.

Kreditanstalt für Wiederaufbau – KfW

Was wird gefördert?

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verfolgt das Ziel, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und sie zu Existenzgründungen zu ermuntern. Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung in grundsätzlich allen Berufsbereichen – unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird (Vollzeit, Teilzeit, schulisch, außerschulisch, mediengestützt, Fernunterricht).

Wer wird gefördert?

Alle, die sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vorbereiten – unabhängig vom Alter.

Wie wird gefördert?

Bei der Finanzierung der Fortbildung können Interessierte auf die Unterstützung von Bund und Ländern durch das Aufstiegs-BAföG bauen. Zuschüsse zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie – bei Vollzeitmaßnahmen – Unterstützungen zum Lebensunterhalt können beantragt werden.