Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – Aufstiegs-BAföG

Aufstiegs-bafoeg-intro

Antragstellung

Anträge können online

oder wie folgt an die Ämter für Ausbildungsförderung gestellt werden:

Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den Bezirken:

    • Mitte-Tiergarten-Wedding
    • Friedrichshain-Kreuzberg
    • Charlottenburg-Wilmersdorf
    • Spandau
    • Steglitz-Zehlendorf
    • Schöneberg-Tempelhof
    • Reinickendorf

    Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin

    Abteilung Bürgerdienste und Soziales
    Amt für Ausbildungsförderung und Unterhaltssicherung
    Otto-Suhr-Allee 100
    10585 Berlin

    Postanschrift:
    Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
    Abteilung Bürgerdienste und Soziales
    Amt für Ausbildungsförderung und Unterhaltssicherung
    10617 Berlin
    Tel.: (030) 9029-10

Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den Bezirken:

    • Prenzlauer Berg-Weißensee-Pankow
    • Treptow-Köpenick
    • Marzahn-Hellersdorf
    • Lichtenberg
    • Neukölln

    Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

    Abteilung Stadtentwicklung, Bürgerdienste, Arbeit sowie Soziales
    Amt für Ausbildungsförderung
    Alt-Friedrichsfelde 60, Haus 2
    10315 Berlin
    Tel.: (030) 90296-0

Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Wohnsitz in Brandenburg wenden sich bitte an das für ihren Landkreis zuständige Amt für Ausbildungsförderung. Dessen Anschrift kann beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg unter der Telefonnummer (0331) 866-4891 erfragt werden.

Die Förderung mit Unterhaltsbeiträgen sollte rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme beantragt werden, da eine Förderung frühestens ab dem Antragsmonat möglich ist. Maßnahmebeiträge können noch bis zum letzten Tag der Maßnahme beantragt werden. Über Art und Höhe des Förderanspruchs entscheiden die Ämter für Ausbildungsförderung, die auch die Zuschüsse auszahlen. Die Darlehen werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau ausgezahlt, mit der dazu ein gesonderter Darlehensvertrag abgeschlossen wird.

Auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung werden die notwendigen Formulare angeboten, um Aufstiegs-BAföG zu beantragen. Die Formulare können direkt am Bildschirm ausgefüllt und danach ausgedruckt und unterschrieben an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung geschickt werden.

Noch einfacher und schneller geht es per Online-Antragstellung: Sie bietet die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung des Antrages direkt an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung.

Was wird gefördert?

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verfolgt das Ziel, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und sie zu Existenzgründungen zu ermuntern. Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung in grundsätzlich allen Berufsbereichen – unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird (Vollzeit, Teilzeit, schulisch, außerschulisch, mediengestützt, Fernunterricht).

Wer wird gefördert?

Alle, die sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vorbereiten – unabhängig vom Alter.

Wie wird gefördert?

Bei der Finanzierung der Fortbildung können Interessierte auf die Unterstützung von Bund und Ländern durch das Aufstiegs-BAföG bauen. Zuschüsse zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie – bei Vollzeitmaßnahmen – Unterstützungen zum Lebensunterhalt können beantragt werden.