Anerkennung von beruflichen Aus- und Fortbildungsabschlüssen

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Facharbeiter- und Meisterabschlüsse aus der ehemaligen DDR

Facharbeiterabschlüsse aus der ehemaligen DDR stehen den bundesdeutschen Abschlüssen gleich, ohne dass es einer behördlichen Entscheidung bedarf. Im Einzelfall kann die Verwaltung auf Antrag die Gleichstellung mit einem bestimmten Ausbildungsberuf aussprechen. Facharbeiter- und Meisterabschlüsse aus der ehemaligen DDR

Oberste Landesbehörde für Berufsbildung und Aufstiegsförderung

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