Antragsberechtigt sind freie und gemeinnützige sowie private Bildungsdienstleister (Zuwendungsempfänger), die nachweislich über einschlägige Erfahrungen bei der Konzipierung und Durchführung von Modell- und Pilotprojekten der beruflichen Weiterbildung verfügen.
Die zur Förderung beantragten Projekte müssen, soweit sie unter Beteiligung Dritter finanziert werden sollen, bereits durch diese Dritten bewilligt worden sein bzw. es muss mindestens eine Bewilligung in Aussicht gestellt worden sein.
Mögliche Zuwendungsempfänger werden nur gefördert, wenn sie eine ordnungsgemäße und erfolgreiche Durchführung der Projekte gewährleisten können und wenn die Auswahlentscheidung und Zustimmung der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung (Fachstelle) vorliegt.
Die Förderung von Modellprojekten der beruflichen Weiterbildung erfolgt zusätzlich und nicht in Konkurrenz zur Förderung vergleichbarer Maßnahmen nach dem SGB.