- Personalausweis bzw. Reisepass mit Anmeldebestätigung
- Spätaussiedlerbescheinigung bzw. A- oder B-Ausweis (Hinweis: Registrierschein reicht nicht aus!)
- Originaldiplom, Arbeitsbuch (jeweils mit deutscher Übersetzung)
- Kopien von Diplom und Arbeitsbuch sowie von deren Übersetzungen
Gegebenenfalls ist die Nachreichung weiterer Unterlagen notwendig. Hierzu erhalten Sie weitere Informationen im persönlichen Gespräch.
Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales kann lediglich Gleichstellungen für die unter ihre Zuständigkeit fallenden Berufsabschlüsse nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung aussprechen. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Gesellen- und Facharbeiterabschlüsse, kaufmännische Abschlüsse sowie Abschlüsse in ärztlichen Helferberufen (zum Beispiel Arzthelferin/Arzthelfer, Zahnarzthelferin/Zahnarzthelfer, medizinische Fachangestellte/medizinischer Fachangestellter) und um Fortbildungsprüfungen wie Handwerks- oder Industriemeister, Fachwirtin/Fachwirt usw.
Die zuständige Behörde für andere Abschlüsse kann unter den in der Kontaktbox „Oberste Landesbehörde für Berufsbildung und Aufstiegsförderung“ angegebenen Telefonnummern erfragt werden.