Aktuelles

Coronavirus COVID-19 Grafik

Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit

Nach dem aktuell geltendem Recht ist COVID-19 nur für Beschäftigte im Gesundheitsdienst, der Wohlfahrtspflege und in Laboratorien als Berufskrankheit anerkannt. Erkranken Beschäftigte anderer Branchen handelt es sich gegebenenfalls um einen Arbeitsunfall.

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Öffentliche Anhörung zu COVID-19 Langzeitfolgen

Am 24. Juni 2021 haben sich Abgeordnete des Bundestages in einer öffentlichen Anhörung über die „Langzeitwirkungen und gesundheitliche Risiken einer COVID-19-Erkrankung (Long-COVID)“ informiert. Die Leiterin der Berliner Beratungsstelle Berufskrankheiten war als Sachverständige dabei.

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Arbeitsplatz im Büro

Novellierung des Berufskrankheitenrechts

Zum 1. Januar 2021 tritt die Novellierung des Berufskrankheitenrechts in Kraft. Zentrale Punkte sind unter anderem der Wegfall des sogenannten Unterlassungszwangs, die Erstellung von Arbeitsplatz- und Gefährdungskatastern durch die Unfallversicherer und mehr Transparenz in der Berufskrankheitenforschung. Die wesentlichen Änderungen im Überblick.

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Ein Arzt sitzt an einem Tisch und schreibt mit einem Stift auf einem Blatt Papier in einem Klemmbrett. Daneben liegt ein Stethoskop.

Liste der Berufskrankheiten erweitert

Zum 1. August 2021 werden zwei neue Krankheiten in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. Hierbei handelt es sich um die Hüftgelenksarthrose durch Heben und Tragen schwerer Lasten und den Lungenkrebs durch Passivrauchen.

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