Seit Beginn der Corona-Krise hat es eine Reihe von Anpassungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld durch den Bund gegeben, die helfen, Beschäftigung zu erhalten.
- Betriebliche Zugangsvoraussetzungen wurden erleichtert, in dem die Beiträge zur Sozialversicherung mit in die Refinanzierung einbezogen wurden.
- Kurzarbeit ist schon möglich zu beantragen, wenn mindestens 10 % der Beschäftigten einen Arbeitsausfall von mindestens 10 % haben.
- Die Konditionen für die Übernahme von Kosten für Weiterbildungen während der Zeit der Kurzarbeit wurden für Unternehmen attraktiver ausgestaltet.
Die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld wurde auf bis zu 24 Monate ausgedehnt.
Auch für die Beschäftigten in Kurzarbeit gab es Verbesserungen, in dem die prozentuale Lohnersatzquote zum vorherigen Nettolohn gestaffelt ab dem 4. und ab dem 7. Monat im KUG-Leistungsbezug erhöht wurde und die Regelungen für anrechnungsfreie Nebenverdienstmöglichkeiten während der Kurzarbeit gelockert wurden.
Dennoch bleibt mit diesen Erleichterungen unberücksichtigt, dass auch die Beschäftigten selbst motiviert werden müssen, in der Zeit ihrer Kurzarbeit eine Weiterbildung zu beginnen und die mit einem solchen Schritt vielfach nicht geringen Mehrbelastungen auf sich zu nehmen. Die Berliner Weiterbildungsprämie ist ein Angebot des Landes, um diese Weiterbildungsbereitschaft zu stärken.