Arbeitnehmerfreizügigkeit

Arbeitnehmerfreizuegigkeit-intro

Alle EU-Bürgerinnen und EU-Bürger haben durch die EU-Verträge das Recht auf Freizügigkeit. Dazu gehört auch das Recht, in einem anderen Mitgliedstaat Arbeit zu suchen. Das Recht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, ihren Arbeitsplatz innerhalb der Europäischen Union frei zu wählen, ist eine zentrale Errungenschaft der Europäischen Union. Dies bedeutet, dass Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten keine Arbeitserlaubnis benötigen und in jedem anderen Mitgliedstaat den gleichen Zugang zu Beschäftigung haben wie die Staatsangehörigen dieses Mitgliedstaats. Weitere Informationen dazu finden Sie auch auf den Internetseiten der EU-Kommission.

Entsandte Beschäftigte sowie EU-Bürgerinnen und EU-Bürger können sich persönlich und kostenlos beim Beratungsbüro für entsandte Beschäftigte in Berlin zu ihren Rechten in Bezug auf Arbeitskräftemobilität und arbeitsrechtliche Fragen beraten lassen.

Wirtschaft und Arbeitsmarkt sind in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg eng miteinander verbunden. Im Zuge der Arbeitnehmerfreizügigkeit wird eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Nachbarwoiwodschaften im Westen Polens angestrebt. Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten des Landes Brandenburg.

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Karin Reichert

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