Hinweise auf das Vorliegen von Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung oder Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung sollten in erster Linie unmittelbar gegenüber den zuständigen Behörden zur Anzeige gebracht werden. Da die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales selbst keine Ermittlungsbehörde ist, kann sich durch die bloße Weiterleitung von bei ihr eingehenden Hinweisen gegebenenfalls ein Zeitverlust ergeben, der letzten Endes nur den illegal handelnden Personen nutzt.
Verdachtsfälle von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung, auch im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Handwerksordnung und/oder Gewerbeordnung, Steuerhinterziehung sowie Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung können im Land Berlin bei folgenden Behörden angezeigt werden: