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Förderung der betrieblichen Ausbildung (Richtlinienförderung)

Das Land Berlin gewährt Zuschüsse an ausbildende Unternehmen, um die Anzahl betrieblicher Ausbildungsplätze zu erhöhen und deren Qualität zu verbessern. Es können Unternehmen und Betriebe gefördert werden, die im Rahmen der Verbundausbildung ausbilden oder mit Jugendlichen aus bestimmten Zielgruppen einen Ausbildungsvertrag abschließen.
Zuschüsse können beantragt werden, wenn die folgenden Fördertatbestände vorliegen:
- Für die Verbundausbildung von Betrieben mit anderen Betrieben, überbetrieblichen Berufsbildungsstätten, freie Träger, schulische und hochschulische Einrichtungen, die ihren Sitz im Land Berlin haben
- Im Rahmen der beruflichen Erstausbildung in Splitterberufen für den Besuch einer Berufsschule oder einer überbetrieblichen Berufsbildungsstätte außerhalb Berlins
- Im Rahmen der beruflichen Erstausbildung zur Förderung von auf dem Arbeitsmarkt benachteiligten Jugendlichen (ohne Schulabschluss, mit Berufsbildungsreife, mit sonderpädagogischem Förderbedarf; Betrieb erhält keine Ausbildungs- und Arbeitsförderung nach SGB II und III)
- Im Rahmen der beruflichen Erstausbildung zur Förderung von weiblichen Auszubildenden (weibliche Auszubildende in mit Frauen gering besetzten Ausbildungsberufen, das heißt, der Frauenanteil liegt unter 20 Prozent zum Stichtag 31. Dezember des Vorjahres)
- Im Rahmen der beruflichen Erstausbildung zur Förderung von Alleinerziehenden (mit mindestens einem Kind, dass das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet hat)
- Im Rahmen der beruflichen Erstausbildung zur Förderung bei Übernahme von Auszubildenden aus Konkursbetrieben und stillgelegten Betrieben, um ihnen den Abschluss zu ermöglichen (Ausbildungsverlust durch Konkurs/Insolvenz/Stilllegung eines Berliner Betriebes oder Trägers)
- Zur Förderung von Geflüchteten, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Asylverfahrens eine Aufenthaltserlaubnis, Duldung oder Aufenthaltsgestattung erhalten
Das Land Berlin hat die Handwerksammer Berlin mit der Umsetzung des Projekts beauftragt.
Kontakt und weitere Informationen
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)
Die Förderung der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) im Handwerk und im Garten- und Landschaftsbau erfolgt bei der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales. Antragsberechtigt sind die Handwerkskammer Berlin sowie der zuständige Fachverband des Garten- und Landschaftsbaus.
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
II D – Referat Berufliche Qualifizierung
Oranienstraße 106
10969 Berlin
Anträge zur Förderung von Modell- und Pilotprojekten sind ebenfalls an oben genannte Adresse zu stellen.
Rechtliche Grundlagen
Die Förderung einer betrieblichen Ausbildung (Richtlinienförderung) ist möglich nach den „Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Berufsausbildung im Land Berlin“ vom 15. August 2017 (ABl. S. 4034–4040).
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Arbeit und Berufliche Bildung
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales – Abteilung II
- Tel.:
- (030) 9028-0
- Fax:
- (030) 9028-1516