Bezirkliche Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit

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Bezirkliche Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit (BBWA) existieren in allen Berliner Bezirken. Ihre grundsätzliche Zielstellung besteht in der intelligenten Vernetzung der bestehenden bezirklichen Entwicklungspotenziale, um die Beschäftigungsfähigkeit benachteiligter Personengruppen zu erhöhen und zur Schaffung bzw. Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen sowie zur Stärkung der lokalen Wirtschaft beizutragen.

Eine wichtige Grundlage ihrer Arbeit sind Aktionspläne, die durch Entscheidungsgremien auf Bezirksebene (Steuerungsgruppen, Lenkungsgremien) erstellt, genehmigt und kontinuierlich fortgeschrieben werden. In den Gremien arbeiten Vertreterinnen und Vertreter der Bezirksämter, Arbeitsagenturen und Jobcenter, von Wirtschaftsförderungsgesellschaften, Wirtschaftsvereinen und -verbänden, Unternehmen, Gewerkschaften, Beschäftigungsgesellschaften, Bürgervereinen, Wohnungsbaugesellschaften etc. mit.

Die Grundlage der Bezirklichen Bündnisse bildet eine engagierte und verlässliche Zusammenarbeit lokaler Partnerinnen und Partner, deren Erfahrungen und Kenntnisse sich in der Arbeit der Bündnisse kreativ vernetzen und potenzieren.

Ein Ziel der Bezirklichen Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit ist die Bündelung finanzieller Ressourcen. Projekte können mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln des Landes, des Bundes und der Europäischen Union unterstützt werden. Darüber hinaus stehen den Bezirklichen Bündnissen für Wirtschaft und Arbeit drei eigene Förderinstrumente zur Umsetzung ihrer Projekte zur Verfügung:

Innovative lokale Modellprojekte zur Beschäftigungsförderung von Benachteiligten: Partnerschaft-Entwicklung-Beschäftigung (PEB)

Im Rahmen dieses Förderinstruments werden innovative Modellprojekte gefördert, die zu einer Verbesserung der sozialen Integration und Beschäftigungsfähigkeit von besonders arbeitsmarktfernen Personen auf lokaler Ebene führen. Mit den Projekten werden die benachteiligten Personen in ihrem Lebensumfeld angesprochen, um ihre soziale und berufliche Integration zu erleichtern. Die projektbezogene Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) beträgt maximal 50 Prozent der Gesamtprojektkosten und ist auf 250.000 Euro pro Projekt für einen maximalen Zeitraum von drei Jahren begrenzt. Soweit die erforderliche nationale Kofinanzierung nicht über Mittel der jeweiligen Bezirke oder von Dritten aufgebracht werden kann, ist eine anteilige Finanzierung aus Mitteln der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung bis zu einer Höhe von 25 Prozent der Gesamtkosten (maximal bis zu 125.000 Euro) möglich.

Mikroprojekte zum Thema lokaler sozialer Zusammenhalt – Lokales Soziales Kapital (LSK)

Mit dieser Förderung werden im Land Berlin Mikroprojekte finanziell unterstützt, die lokale Beschäftigungschancen für arbeitslose und nicht erwerbstätige Personen entwickeln und soziale Kompetenzen bei der Zielgruppe fördern. Für die Durchführung eines Projekts werden Mittel in Höhe von maximal 10.000 Euro zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um eine Vollfinanzierung aus Mitteln des ESF und des Landes Berlin. Der Förderzeitraum beträgt maximal zwölf Monate.

Wirtschaftsdienliche Maßnahmen (WDM) im Rahmen der Bezirklichen Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit

Mit dem Programm „Wirtschaftsdienliche Maßnahmen im Rahmen der Bezirklichen Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit (WDM)” wird die regionale Wirtschaftskraft auf Ebene der Berliner Bezirke gestärkt, um damit direkt oder indirekt Beschäftigungseffekte auszulösen. Aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) können bis zu 50 Prozent der projektbezogenen Ausgaben, höchstens jedoch 250.000 Euro, in Form eines Zuschusses finanziert werden. Die Projektlaufzeit ist auf maximal drei Jahre begrenzt.

Kontakt und weitere Informationen

Weitere Informationen zu den Bezirklichen Bündnissen für Wirtschaft und Arbeit sowie zu den genannten Förderinstrumenten und Projekten stehen unter www.bbwa-berlin.de zur Verfügung.