Berlin und die Europäische Beschäftigungsstrategie

Beschaeftigungsstrategie-intro

Berlin und die Europäische Beschäftigungsstrategie

Die Landesarbeitspolitik in Berlin orientiert sich an den Zielen der Europäischen Beschäftigungsstrategie und fördert Maßnahmen, die den Zielen des Aktionsplans zur europäischen Säule sozialer Rechte entsprechen. Diese Aktivitäten werden durch den Europäischen Sozialfonds (ESF+) und den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) unterstützt. In der laufenden Förderperiode konzentriert sich die Berliner Gesamtstrategie für die Strukturfonds auf die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit, den Übergang zu einer CO2-neutralen Wirtschaft und die integrierte Stadtentwicklung. Mit dem ESF+ werden die Schwerpunktthemen Bildung, soziale Inklusion und Fachkräftesicherung gefördert; es profitieren also u. a. junge Menschen am Übergang Schule-Beruf, Menschen, die von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen sind, und Beschäftigte von diesen Strukturfondsmitteln. Weitere Informationen über die Verwendung der Mittel aus den EU-Strukturfonds in Berlin finden Sie auf den Internetseiten der Bezirklichen Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit in Berlin (BBWA).

Das Europäische Semester

Das Europäische Semester ist das jährliche Verfahren der EU zur Koordinierung der Wirtschafts-, und Sozialpolitik. Während des Semesters passen die EU-Mitgliedstaaten ihre Haushalts- und Wirtschaftspolitik an die auf EU-Ebene vereinbarten Ziele und Vorschriften an.

Das Europäische Semester zielt durch eine stärkere wirtschaftliche und soziale Koordinierung darauf ab, nachhaltiges Wirtschaftswachstum, neue Arbeitsplätze, makroökonomische Stabilität sowie solide öffentliche Finanzen in der EU zu gewährleisten.

Der Zeitplan des Semesters basiert auf einem wiederkehrenden Zyklus, der mit der Vorstellung der wirtschaftlichen und sozialen Prioritäten durch die Europäische Kommission im Herbst beginnt. Er endet im Oktober des Folgejahres, wenn die Mitgliedstaaten die Entwürfe für ihre Haushaltsplanung vorlegen. Danach beginnt der Zyklus wieder von vorn.
Als Ergebnis dieser Prüfung geben die Kommission und der Rat Länderspezifische Empfehlungen an die Mitgliedstaaten.