Ein Instrument der EU zur Durchsetzung der Europäischen Beschäftigungsstrategie besteht in der sogenannten Offenen Methode der Koordinierung. Dieser Koordinierungsprozess verläuft – vereinfacht – wie folgt:
Die Kommission und der Rat verfassen regelmäßig Beschäftigungspolitische Leitlinien, anhand derer die Mitgliedstaaten Nationale Reformprogramme erarbeiten. Die Kommission und der Rat überprüfen die Nationalen Reformprogramme und ihre Umsetzung. Sie berichten darüber dem Europäischen Rat, also dem jährlichen Gipfeltreffen der Staatschefs. Der Europäische Rat zieht aus diesen Berichten Schlussfolgerungen für die Erarbeitung der nächsten Leitlinien für Beschäftigung. Zudem erstellen die Mitgliedstaaten jährlich Umsetzungsberichte zu den Nationalen Reformprogrammen, die die Kommission und der Rat prüfen. Als Ergebnis dieser Prüfung erstellen die Kommission und der Rat einen jährlichen Gemeinsamen Beschäftigungsbericht und geben Länderspezifische Empfehlungen an die Mitgliedstaaten.