Europäische Beschäftigungspolitik

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Für die Beschäftigungspolitik ist grundsätzlich jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) selbst zuständig. Die gemeinsame Zielsetzung ist es, ein durchweg hohes Beschäftigungsniveau in der EU zu schaffen. Dafür haben sich die Mitgliedstaaten darauf verständigt, ihre Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik zu koordinieren und eine europäische Beschäftigungsstrategie zu entwickeln. Als Teil des Aktionsplans zur Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte von 2021 wurden drei neue EU-Kernziele festgelegt, die bis 2030 erreicht werden sollen:

  • Beschäftigung: Bis 2030 sollen mindestens 78% der Bevölkerung im Alter von 20 bis 64 Jahren erwerbstätig sein.
  • Kompetenzen: Mindestens 60% aller Erwachsenen sollten jedes Jahr an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen.
  • Armut: Die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen soll bis 2030 um mindestens 15 Millionen verringert werden.

Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung richtet ihre Beschäftigungspolitik an diesen europäischen Rahmenbedingungen aus und setzt diese auf Landesebene mit konkreten Maßnahmen bzw. Programmen um.

Arbeitnehmerfreizuegigkeit-teaser

Arbeitnehmerfreizügigkeit

Alle EU-Bürgerinnen und -Bürger haben das Recht auf Freizügigkeit. Dazu gehört das Recht, den Arbeitsplatz innerhalb der EU frei zu wählen. Das Beratungsbüro für entsandte Beschäftigte bietet den Betroffenen Rat zu ihren Rechten in Bezug auf Arbeitskräftemobilität und zu arbeitsrechtlichen Fragen. Arbeitnehmerfreizügigkeit

Beschaeftigungsstrategie-teaser

Berlin und die Europäische Beschäftigungsstrategie

Die Arbeitsmarktpolitik in Berlin orientiert sich an der Europäischen Beschäftigungsstrategie und fördert Maßnahmen, die den Zielen der Strategie „Europa 2020“ entsprechen. Sie konzentriert sich auf die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und die Schaffung von Beschäftigung in der Stadt. Berlin und die Europäische Beschäftigungsstrategie

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Europäische Berufsbildungspolitik

Ziel der europäischen Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung ist es, die Mobilität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer innerhalb der EU zu erhöhen. Die dafür erforderliche europaweite Transparenz bei berufsqualifizierenden Abschlüssen unterstützt der nationale Qualifikationsrahmen. Europäische Berufsbildungspolitik

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Europäische Metropolenpolitik im Bereich der Beschäftigung und Berufsbildung

Die europäischen Metropolen sind mit ähnlichen Herausforderungen konfrontiert. Das greift die EU-Kommission mit der EU-Städteagenda auf: Berlin ist in diesem Rahmen Mitglied der Partnerschaft „Jobs and Skills“, im europäischen Netzwerk EUROCITIES und im Economic Development Forum (EDF). Europäische Metropolenpolitik im Bereich der Beschäftigung und Berufsbildung

Gemeinsam gegen Arbeitsausbeutung

Tagungen und Konferenzen

Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung führt regelmäßig internationale Fachtagungen und Konferenzen zu Themen der europäischen Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik durch. Tagungen und Konferenzen

Kontakt

Franziska Grell