Europäische Beschäftigungspolitik

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Grundlagen der Europäischen Beschäftigungspolitik

Für die Beschäftigungspolitik ist grundsätzlich jeder Mitgliedstaat der EU selbst zuständig. Die gemeinsame Zielsetzung ist es, ein durchweg hohes Beschäftigungsniveau in der EU zu schaffen. Dafür haben sich die Mitgliedstaaten darauf verständigt, ihre Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik zu koordinieren und eine europäische Beschäftigungsstrategie zu entwickeln. Diese ist Teil der Strategie „Europa 2020“, einer auf zehn Jahre angelegten Wachstumsstrategie, die der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs im Juni 2010 in der Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise beschloss. Ziele sind die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, der Produktivität, des Wachstumspotenzials sowie des sozialen Zusammenhalts und der wirtschaftlichen Konvergenz in der EU.

„Europa 2020“ beruht auf drei thematischen Schwerpunkten:

  1. Intelligentes Wachstum – durch wirksamere Investitionen in Bildung, Forschung und Innovation
  2. Nachhaltiges Wachstum – durch eine konsequente Ausrichtung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft
  3. Integratives Wachstum – durch die vorrangige Schaffung von Arbeitsplätzen und die Bekämpfung von Armut

Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung richtet ihre Beschäftigungspolitik unmittelbar an diesen europäischen Rahmenbedingungen aus und setzt diese auf Landesebene mit konkreten Maßnahmen bzw. Programmen um.

Berliner Europabericht

Einen Überblick über sämtliche europabezogene Aktivitäten der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung sowie aller anderen Senatsverwaltungen und Bezirke gibt der Berliner Europabericht.

Arbeitnehmerfreizuegigkeit-teaser

Arbeitnehmerfreizügigkeit

Alle EU-Bürgerinnen und -Bürger haben das Recht auf Freizügigkeit. Dazu gehört das Recht, den Arbeitsplatz innerhalb der EU frei zu wählen. Das Beratungsbüro für entsandte Beschäftigte bietet den Betroffenen Rat zu ihren Rechten in Bezug auf Arbeitskräftemobilität und zu arbeitsrechtlichen Fragen. Arbeitnehmerfreizügigkeit

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Berlin und die Europäische Beschäftigungsstrategie

Die Arbeitsmarktpolitik in Berlin orientiert sich an der Europäischen Beschäftigungsstrategie und fördert Maßnahmen, die den Zielen der Strategie „Europa 2020“ entsprechen. Sie konzentriert sich auf die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und die Schaffung von Beschäftigung in der Stadt. Berlin und die Europäische Beschäftigungsstrategie

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Europäische Berufsbildungspolitik

Ziel der europäischen Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung ist es, die Mobilität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer innerhalb der EU zu erhöhen. Die dafür erforderliche europaweite Transparenz bei berufsqualifizierenden Abschlüssen unterstützt der nationale Qualifikationsrahmen. Europäische Berufsbildungspolitik

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Europäische Metropolenpolitik im Bereich der Beschäftigung und Berufsbildung

Die europäischen Metropolen sind mit ähnlichen Herausforderungen konfrontiert. Das greift die EU-Kommission mit der EU-Städteagenda auf: Berlin ist in diesem Rahmen Mitglied der Partnerschaft „Jobs and Skills“, im europäischen Netzwerk EUROCITIES und im Economic Development Forum (EDF). Europäische Metropolenpolitik im Bereich der Beschäftigung und Berufsbildung

Tagungen und Konferenzen

Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung führt regelmäßig internationale Fachtagungen und Konferenzen zu Themen der europäischen Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik durch. Tagungen und Konferenzen