Für die Beschäftigungspolitik ist grundsätzlich jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) selbst zuständig. Die gemeinsame Zielsetzung ist es, ein durchweg hohes Beschäftigungsniveau in der EU zu schaffen. Dafür haben sich die Mitgliedstaaten darauf verständigt, ihre Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik zu koordinieren und eine europäische Beschäftigungsstrategie zu entwickeln. Als Teil des Aktionsplans zur Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte von 2021 wurden drei neue EU-Kernziele festgelegt, die bis 2030 erreicht werden sollen:
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Beschäftigung: Bis 2030 sollen mindestens 78% der Bevölkerung im Alter von 20 bis 64 Jahren erwerbstätig sein.
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Kompetenzen: Mindestens 60% aller Erwachsenen sollten jedes Jahr an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen.
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Armut: Die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen soll bis 2030 um mindestens 15 Millionen verringert werden.
Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung richtet ihre Beschäftigungspolitik an diesen europäischen Rahmenbedingungen aus und setzt diese auf Landesebene mit konkreten Maßnahmen bzw. Programmen um.