Ziel der europäischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der beruflichen Bildung ist es, die Bildungssysteme innerhalb der Europäischen Union zukunftsfest aufzustellen. Mit dem 2020 begründeten Europäischen Bildungsraum soll u. a. die Nutzung von Bildungsangeboten gesteigert werden.
Ein weiteres Anliegen ist es, die Mobilität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer innerhalb der EU zu erhöhen. Zu diesem Zweck soll europaweite Transparenz bezüglich berufsqualifizierender Abschlüsse erreicht werden. Dazu wurde der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR) erstellt, der die Funktion eines „Übersetzungsinstruments“ zwischen den verschiedenen Qualifikationssystemen der EU übernehmen soll. In Deutschland wurde ein nationaler Qualifikationsrahmen (DQR) entwickelt, der mit den Niveaus des Europäischen Qualifikationsrahmens verknüpft ist, um eine Vergleichbarkeit der Abschlüsse zu ermöglichen.
Auch im Rahmen der Europäischen Säule sozialer Rechte, die 20 europäische Prinzipien sozialer Rechte formuliert, wird allgemeiner wie beruflicher Bildung und lebenslangem Lernen als Schlüssel für Chancengleichheit und Zugänge zum Arbeitsmarkt ein besonderer Stellenwert eingeräumt. Zur Umsetzung wurde 2020 die Europäische Kompetenzagenda mit vier Schwerpunkten beschlossen. Sie soll sicherstellen, dass
- alle Menschen über die richtigen beruflichen Kompetenzen verfügen
- Menschen beim lebenslangen Lernen unterstützt werden
- die Investitionen in Kompetenzen gesteigert werden
- grundlegende digitale Kompetenzen aufgebaut werden.
Das Land Berlin unterstützt die Realisierung der berufsbildungspolitischen Ziele auf EU-Ebene und nutzt insbesondere die Mittel der Europäischen Strukturfonds für die Förderung der Aus- und Weiterbildung von Menschen, die keinen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz finden.