Facharbeiter- und Meisterabschlüsse aus der ehemaligen DDR

Facharbeiter-intro

Grundlage für die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsabschlüssen ist der Einigungsvertrag: Im Kapitel VIII Kultur, Bildung und Wissenschaft, Sport ist in Artikel 37 auch die berufliche Bildung geregelt.

Dabei stehen die Facharbeiterabschlüsse den bundesdeutschen Abschlüssen gleich, ohne dass es einer behördlichen Entscheidung bedarf. Im Einzelfall kann die Senatsverwaltung jedoch auf Antrag die Gleichstellung mit einem bestimmten Ausbildungsberuf aussprechen. Diese Entscheidung ist gebührenpflichtig (zurzeit 40,00 Euro).

Für Fortbildungsabschlüsse wie Meisterabschlüsse oder Abschlüsse als Geprüfte Sekretärinnen ist im Einzelfall eine Gleichstellung erforderlich. Diese Gleichstellungen sind gebührenfrei.

Vorzulegen sind in beiden Fällen:

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • Original des Facharbeiterzeugnisses, der Meisterurkunde oder des sonstigen Befähigungsnachweises mit einfacher Kopie

Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Hierzu erhalten Sie weitere Informationen im persönlichen Gespräch.

Bitte beachten Sie, dass sich die Zuständigkeit für die Gleichstellung nach dem Wohnsitzprinzip richtet: Nur Berliner Bürgerinnen und Bürger können ihren Antrag bei der Obersten Landesbehörde für Berufsbildung und Aufstiegsförderung stellen. In Brandenburg sind die Berufskammern für die Gleichstellung zuständig.

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