Tarifinformationen

Tarifvertragsarten-intro

Der Tarifvertragsbestand des Gemeinsamen Tarifregisters Berlin und Brandenburg kann auf vielfältige Weise genutzt werden. Sowohl als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können Sie sich einen Überblick über tarifliche Vergütungen und sonstige Arbeitsbedingungen in den jeweiligen Wirtschaftsbereichen verschaffen. Auch Sozialversicherungsträger, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern sowie weitere Interessierte finden hier wichtige Informationen.

  • Tarifvertragsarten im Überblick

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Tarifinformationen zu Wirtschaftsbereichen

Beschäftigte können sich nur dann auf die Bestimmungen eines Tarifvertrages berufen, wenn eine Tarifbindung vorliegt. Dafür müssen sie Mitglied der vertragschließenden Gewerkschaft und bei einer Arbeitgeberin oder einem Arbeitgeber beschäftigt sein, die oder der dem vertragschließenden Arbeitgeberverband angehört oder selbst den Tarifvertrag abgeschlossen hat.

Welche Tarifverträge gelten, richtet sich nach dem Wirtschaftsbereich, dem der Betrieb, in dem die Beschäftigten arbeiten, zuzuordnen ist. Werden in einem Betrieb Tätigkeiten mehrerer Wirtschaftsbereiche ausgeübt (sogenannter Mischbetrieb), gelten unabhängig von den einzelnen Tätigkeiten der Beschäftigten nur die Tarifverträge des Wirtschaftsbereichs, in welchem die arbeitszeitlich überwiegende Tätigkeit der Beschäftigten ausgeübt wird.

Tarifinformationen im Überblick zu ausgewählten Branchen

Unsere Tarifübersichten enthalten keine tariflichen Entgelte für bestimmte Berufe, da Tarifverträge grundsätzlich nicht nach Berufen, sondern nach Wirtschaftsbereichen oder Branchen abgeschlossen werden. Gleiches gilt für tarifliche Ausbildungsvergütungen.

  • Kurzübersicht über tarifliche Arbeitsbedingungen im Land Berlin

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    PDF-Dokument (494.7 kB) - Stand: Juni 2023

  • Kurzübersicht über tarifliche Arbeitsbedingungen im Land Brandenburg

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    PDF-Dokument (512.1 kB) - Stand: Juni 2023

Allgemeinverbindliche Tarifverträge

Unabhängig von der Tarifbindung durch Gewerkschafts- oder Arbeitgeberverbandsmitgliedschaft können Tarifverträge auf alle Arbeitsverhältnisse eines Wirtschaftsbereiches bundesweit oder regional Anwendung finden, wenn sie von der zuständigen Bundes- oder Landesarbeitsbehörde für allgemeinverbindlich erklärt worden sind.

Tarifinformationen zu Ausbildungsvergütungen

Auskünfte zu tariflichen Ausbildungsvergütungen finden Sie in unseren branchenspezifischen Übersichten und in unserem Suchformular.

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