Beschäftigte können sich nur dann auf die Bestimmungen eines Tarifvertrages berufen, wenn eine Tarifbindung vorliegt. Dafür müssen sie Mitglied der vertragschließenden Gewerkschaft und bei einem Arbeitgeber beschäftigt sein, der dem vertragschließenden Arbeitgeberverband angehört oder selbst den Tarifvertrag abgeschlossen hat.
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