Kontakte und Zuständigkeiten

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Für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ist in der Bundesrepublik Deutschland im Wesentlichen die Bundeszollverwaltung zuständig. Zu diesem Zweck sind bei den 43 Hauptzollämtern an insgesamt 113 Standorten im gesamten Bundesgebiet Sachgebiete der Finanzkontrolle Schwarzarbeit eingerichtet. Bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben auf dem Gebiet der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung wird die Finanzkontrolle Schwarzarbeit von einer Reihe von Behörden und Stellen unterstützt.

Im Folgenden werden die einzelnen Zuständigkeiten der im Land Berlin beteiligten Behörden und Stellen beschrieben und Kontaktmöglichkeiten angeboten.

Finanzkontrolle Schwarzarbeit

  • Aufgaben und Befugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit

    Aufgaben

    Die Prüfkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundeszollverwaltung prüfen,
    • ob die sich aus den Dienst- oder Werkleistungen ergebenden Pflichten nach § 28a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch erfüllt werden oder wurden,
    • ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden,
    • ob die für die Sozialleistungen erheblichen Angaben der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zutreffend bescheinigt sind und
    • ob ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem zur Ausübung einer Beschäftigung berechtigenden Aufenthaltstitel oder einer Arbeitsgenehmigung und nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt werden oder wurden.

    Die Behörden der Zollverwaltung prüfen darüber hinaus im gesamten Bundesgebiet die Einhaltung der Arbeitsbedingungen nach Maßgabe des Mindestlohngesetzes, des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes.

    Bei Kontrollen
    • im Baugewerbe,
    • im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe,
    • im Personenbeförderungsgewerbe,
    • im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe,
    • im Schaustellergewerbe,
    • bei Unternehmen der Forstwirtschaft,
    • im Gebäudereinigungsgewerbe,
    • bei Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen,
    • in der Fleischwirtschaft sowie
    • im Prostitutionsgewerbe

    überprüfen die Dienstkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch, ob Personen, die in den vorgenannten Wirtschaftsbereichen Dienst- oder Werkleistungen erbringen, ihrer Plicht zur Mitführung des Personalausweises, Passes bzw. Pass- oder Ausweisersatzes nachkommen.

    Weitere Informationen

    Ausführliche Informationen zur Arbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit erhalten Sie auf den Webseiten der Bundeszollverwaltung.

    Rechtliche Grundlagen

    Generalzolldirektion
    Direktion VII – Finanzkontrolle Schwarzarbeit

    Kontakt:

    Tel.: (0228) 303-0 Fax: (0228) 303-99000

    Anschrift:
    Generalzolldirektion
    Direktion VII (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
    Am Probsthof 78a
    53121 Bonn

    Hauptzollamt Berlin

    Kontakt:

    Tel.: (030) 74307-0 Fax: (030) 74307-1500

    Anschrift:
    Hauptzollamt Berlin
    Finanzkontrolle Schwarzarbeit
    Colditzstraße 34–36
    12099 Berlin

Beteiligte Behörden

Im Land Berlin wird die Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach § 2 Absatz 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes insbesondere von folgenden Behörden und Stellen unterstützt:

  • Finanzamt für Fahndung und Strafsachen

    Die Steuerfahndungsstelle des Finanzamts für Fahndung und Strafsachen unterstützt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit gemäß § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Sie ist für das gesamte Bundesland Berlin zuständig und ermittelt im Besteuerungsverfahren sowie im Steuerstrafverfahren und im Steuerordnungswidrigkeitenverfahren, wenn Sachverhalte mit Bezug zur Schwarzarbeit aufzuklären sind. Den im Finanzamt für Fahndung und Strafsachen eingesetzten Fahndungsprüferinnen und Fahndungsprüfern stehen insoweit die Rechte der Polizei und von Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zu.

    Rechtliche Grundlagen

    Kontakt:

    Tel.: (030) 902432-649/-650 Fax: (030) 902432-900

    Anschrift:
    Finanzamt für Fahndung und Strafsachen
    Steuerfahndungsstelle
    Ullsteinstraße 66
    12109 Berlin

  • Bundesagentur für Arbeit

    Aufgaben

    Im Rechtskreis des Dritten Buches Sozialgesetzbuch unterstützen die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsagenturen) die Finanzkontrolle Schwarzarbeit gemäß § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes. Im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch werden die Behörden der Zollverwaltung gemäß § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes von den Jobcentern unterstützt.

    Rechtliche Grundlagen

    Arbeitsagenturen/Agentur für Arbeit Berlin Nord

    Die Arbeitsagenturen sind zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten wegen Leistungsmissbrauchs nach § 404 Absatz 2 Nummer 26 Drittes Buch Sozialgesetzbuch, die nicht gleichzeitig den Tatverdacht auf das Vorliegen einer Straftat erfüllen oder eine Außenprüfung erfordern. Für das Land Berlin wird diese Zuständigkeit übergreifend von der Agentur für Arbeit Berlin Nord wahrgenommen. Im Übrigen ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit die zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung der vorgenannten Ordnungswidrigkeiten gemäß § 405 Absatz 1 Nummer 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch.

    Rechtliche Grundlagen

    Kontakt:

    Das Service Center der Agenturen für Arbeit in Berlin ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr unter folgenden Rufnummern erreichbar: Tel.: (030) 555520-2000 (für Beschäftigte im Alter von 25 Jahren und älter) Tel.: (030) 555520-3000 (für Beschäftigte unter 25 Jahren) Fax: (030) 555520-7777

    Anschrift:
    Arbeitsagentur Berlin Nord
    Königin-Elisabeth-Straße 49
    14059 Berlin

    Jobcenter

    Die Jobcenter sind zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten wegen Leistungsmissbrauchs nach § 63 Absatz 1 Nummer 6 Zweites Buch Sozialgesetzbuch, die nicht gleichzeitig den Tatverdacht auf das Vorliegen einer Straftat (§ 263 Strafgesetzbuch) erfüllen oder eine Außenprüfung erfordern. Im Übrigen ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit die zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung der vorgenannten Ordnungswidrigkeiten gemäß § 64 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b Zweites Buch Sozialgesetzbuch.

    Rechtliche Grundlagen

    Regionaldirektion Berlin-Brandenburg

    Neben den genannten Behörden steht auch die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit als Ansprechstelle zur Verfügung.

    Kontakt:

    Tel.: (030) 5555-5 Fax: (030) 5555-994999

    Anschrift:
    Bundesagentur für Arbeit
    Regionaldirektion Berlin-Brandenburg
    Friedrichstraße 34
    10969 Berlin

  • Sozialversicherungsträger

    Deutsche Rentenversicherung

    Die Dienststellen der Deutschen Rentenversicherung unterstützen die Finanzkontrolle Schwarzarbeit gemäß § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Sie sind zuständig für Betriebsprüfungen bei Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern hinsichtlich der ordnungsgemäßen Abführung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. In diesem Zusammenhang verfolgen und ahnden die Dienststellen der Deutschen Rentenversicherung Ordnungswidrigkeiten nach § 111 Viertes Buch Sozialgesetzbuch. Hiernach handelt unter anderem ordnungswidrig, wer als Arbeitgeberin beziehungsweise Arbeitgeber sozialversicherungspflichtige Beschäftigte entgegen §28a Viertes Buch Sozialgesetzbuch nicht der zuständigen Beitragseinzugsstelle meldet. Die Funktion der gesetzlichen Krankenkassen als Einzugsstellen für die Sozialversicherungsbeiträge bleibt davon unberührt.

    Gemäß § 113 Viertes Buch Sozialgesetzbuch arbeiten die Behörden der Zollverwaltung, die Einzugsstellen und die Träger der Rentenversicherung zur Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten nach § 111 Viertes Buch Sozialgesetzbuch zusammen, wenn sich im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte für Verstöße gegen die in § 2 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften ergeben. Sie unterrichten sich gegenseitig über die für die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten notwendigen Tatsachen.

    Rechtliche Grundlagen

    Im Land Berlin werden entsprechende Aufgaben je nach Endziffer der Betriebsnummer entweder von der Deutschen Rentenversicherung Bund (Endziffern 0 bis 4) oder von der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg (Endziffern 5 bis 9) wahrgenommen.

    Deutsche Rentenversicherung Bund

    Kontakt:

    Tel.: (030) 865-0 Fax: (030) 865-58016

    Anschrift:
    Deutsche Rentenversicherung Bund
    Abteilung Prüfdienst
    Prüfbezirk Berlin
    Hallesche Straße 1
    10963 Berlin

    Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg

    Kontakt:

    Tel.: (030) 3002-2920 Fax: (030) 3002-1373

    Anschrift:
    Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg
    Betriebsprüfdienst (Sondergruppe Schwarzarbeit)
    Knobelsdorffstraße 92
    14059 Berlin

    Krankenkassen

    Die Krankenkassen (Einzugsstellen) sind gemäß § 28h Viertes Buch Sozialgesetzbuch für den Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitrags zuständig. Sie unterstützen die Finanzkontrolle Schwarzarbeit gemäß § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Die zuständige Krankenkasse ergibt sich aus § 28i Viertes Buch Sozialgesetzbuch.

    Rechtliche Grundlagen

    Berufsgenossenschaften

    Die Berufsgenossenschaften und die anderen Träger der Unfallversicherung unterstützen die Finanzkontrolle Schwarzarbeit gemäß § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Der zuständige Unfallversicherungsträger ergibt sich aus § 114 Siebentes Buch Sozialgesetzbuch.

    Rechtliche Grundlagen

    Sozialkasse des Berliner Baugewerbes

    Die Sozialkasse des Berliner Baugewerbes ist eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des regionalen Baugewerbes (Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg, Bauindustrieverband Berlin-Brandenburg, Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt Berlin-Brandenburg) und des Landesverbandes Bauhandwerk Brandenburg und Berlin. Sie arbeitet mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Berlin im Rahmen des „Berliner und Brandenburger Bündnisses für Regeln am Bau“ zusammen.

    Zu den Aufgaben der Sozialkasse gehört die Sicherung von Ansprüchen im Zusammenhang mit
    • Urlaubsgeld,
    • Lohnausgleich,
    • Übergangsbeihilfe und
    • Überbrückungsgeld.

    Die Sozialkasse des Berliner Baugewerbes hat weiterhin die Aufgabe, Ausbildungsplätze und Qualifizierungsmaßnahmen zu fördern und bietet darüber hinaus die Sicherung von Arbeitszeitguthaben an. Finanziert wird die Wahrnehmung dieser Aufgaben durch Arbeitgeberbeiträge aufgrund von Tarifverträgen, die für allgemeinverbindlich erklärt wurden und sich insofern auf alle Arbeitgeberinnen beziehungsweise Arbeitgeber erstrecken, unabhängig von der Mitgliedschaft in einer Arbeitgebervereinigung.

    Kontakt:

    Tel.: (030) 51539-0 Fax: (030) 51539-100

    Anschrift:
    Sozialkasse des Berliner Baugewerbes
    Lückstraße 72–73
    10317 Berlin

  • Strafverfolgungsbehörden

    Staatsanwaltschaft

    Die Staatsanwaltschaft Berlin ist bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung zuständig für die Verfolgung von Straftaten nach dem Strafgesetzbuch (Vorenthalten von Arbeitsentgelt, Beitragsbetrug, Leistungsbetrug), der Abgabenordnung (Steuerhinterziehung), dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch, dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und dem Aufenthaltsgesetz. Weiterhin liegt dort die Zuständigkeit zur Verfolgung des Menschenhandels zum Zweck der Arbeitsausbeutung sowie des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung.

    Kontakt:

    Tel.: (030) 9014-2805 Fax: (030) 9014-2004
    • E-Mail
    • Internet

    Anschrift:
    Staatsanwaltschaft Berlin
    Abteilung 246
    Turmstraße 91
    10559 Berlin

    Landeskriminalamt

    Die Überwachung von Gewerbebetrieben und gewerblichen Tätigkeiten obliegt im Land Berlin dem Polizeipräsidenten in Berlin. Wird in diesem Zusammenhang die Durchführung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens erforderlich, ist der Polizeipräsident in Berlin für die Verfolgung desselben zuständig. Diese Aufgabe wird beim Polizeipräsidenten in Berlin vom Landeskriminalamt wahrgenommen. Das Landeskriminalamt ist insoweit die nach Landesrecht zuständige Behörde für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 8 Absatz 1 Nummer 1 und 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und unterstützt die Behörden der Zollverwaltung.

    Das Landeskriminalamt Berlin ist weiterhin zuständig für Fälle organisierter Wirtschaftskriminalität, die in Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt stehen. Dies gilt insbesondere für die gezielte Verfolgung krimineller Organisatorinnen und Organisatoren von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Hierbei sind Delikte der Schwarzarbeit ebenso betroffen wie Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht, Geldwäsche, Subventionsbetrug, Insolvenzdelikte oder Gründungsschwindel. Darüber hinaus besteht eine spezielle Zuständigkeit für die Bekämpfung des Menschenhandels, der unerlaubten Ausländerbeschäftigung gemäß § 95 und § 96 Aufenthaltsgesetz sowie der Verstöße gegen das Asylverfahrensgesetz.

    Das Landeskriminalamt ist darüber hinaus im Rahmen der allgemeinen Gewerbeüberwachung zuständig für die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Gewerbe- und Wirtschaftsrecht, insbesondere
    • im Hotel- und Gaststättengewerbe,
    • im Reisegewerbe und
    • im Bereich des Straßenhandels (bei besonderer Berücksichtigung des Jugendschutzgesetzes)
    sowie in Bezug auf
    • Spielhallen,
    • Wanderlager und
    • illegalen Handel mit Kraftfahrzeugen.
    Im Rahmen der besonderen Gewerbeüberwachung ist das Landeskriminalamt weiterhin zuständig für die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten in folgenden Bereichen:
    • Bewachungsgewerbe
    • Waffenhandel
    • Partnervermittlungen
    • Güterkraftverkehr
    • Personenbeförderungsgewerbe

    Die Zuständigkeit des Landeskriminalamts bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ist im Rahmen der allgemeinen und besonderen Gewerbeüberwachung weiterhin dann gegeben, wenn im Zusammenhang mit Überwachungsmaßnamen bzw. Initiativermittlungen Sofortmaßnahmen (bis zur Vorführung vor den Haftrichter) erforderlich werden.

    Rechtliche Grundlagen

    Dezernat 33: Gewerbekriminalität, Umwelt- und Verbraucherschutzdelikte

    Kontakt:

    Tel.: (030) 4664-933000

    Anschrift:
    Der Polizeipräsident in Berlin
    Landeskriminalamt
    Dezernat 33
    Gothaer Straße 19
    10823 Berlin

    Dezernat 42: Bekämpfung der gewaltorientierten organisierten Kriminalität, der Banden- und Schleusungskriminalität sowie des Menschenhandels

    Kontakt:

    Tel.: (030) 4664-942000

    Anschrift:
    Der Polizeipräsident in Berlin
    Landeskriminalamt
    Dezernat 42
    Gothaer Straße 19
    10823 Berlin

  • Landesämter

    Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten

    Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten ist zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 13 Asylbewerberleistungsgesetz. In diesem Zusammenhang unterstützt das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten die Finanzkontrolle Schwarzarbeit gemäß § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.

    Rechtliche Grundlagen

    Kontakt:

    Tel.: (030) 90229-0

    Anschrift:
    Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten
    Haus A
    Turmstraße 21
    10559 Berlin

    Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten

    Ausländerbehörde
    Die beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten eingerichtete Ausländerbehörde unterstützt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit gemäß § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 8 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.

    Kontakt: Tel.: (030) 90269-0 Fax: (030) 90269-4099

    Anschrift:
    Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
    Ausländerbehörde
    Friedrich-Krause-Ufer 24
    13353 Berlin

    Behörde zur Überwachung des Gelegenheitsverkehrs mit Kraftfahrzeugen nach § 46 Personenbeförderungsgesetz („Taxibehörde“)
    Die beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten eingerichtete „Taxibehörde“ unterstützt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit gemäß § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 8 Buchstabe b Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.

    Kontakt: Tel.: (030) 90269-2300 Fax: (030) 90269-2393

    Anschrift:
    Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
    Referat Fahrerlaubnisse, Personen- und Güterbeförderung
    Puttkamerstraße 16-18
    10958 Berlin

    Rechtliche Grundlagen

    Kontakt:

    Tel.: (030) 90269-0 Fax: (030) 90269-4099

    Anschrift:
    Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
    Ausländerbehörde
    Friedrich-Krause-Ufer 24
    13353 Berlin

    Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit

    Das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit unterstützt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit gemäß § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.

    Rechtliche Grundlagen

    Kontakt:

    Tel.: (030) 902545-0 Fax: (030) 902880-53

    Anschrift:
    Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit
    Referat SL2
    Haus L
    Turmstraße 21
    10559 Berlin

  • Ordnungsämter

    Aufgaben

    Die bei den Bezirksämtern von Berlin eingerichteten Ordnungsämter unterstützen die Finanzkontrolle Schwarzarbeit gemäß § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 12 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Die Berliner Ordnungsämter sind insoweit Zusammenarbeitsbehörden nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.

    Zu den Ordnungsaufgaben der Bezirksämter in Gewerbeangelegenheiten gehören insbesondere die Entgegennahme von Anzeigen über den Beginn, die Aufgabe und die Veränderung von Gewerbebetrieben und gewerblichen Tätigkeiten nach § 14 Absatz 1 Gewerbeordnung oder § 55c Gewerbeordnung sowie die Erteilung gewerberechtlicher Erlaubnisse, beispielsweise für eine Tätigkeit im Reisegewerbe gemäß § 55 Absatz 2 Gewerbeordnung.

    Ergeben sich hierbei Anhaltspunkte für Verstöße gegen das Schwarzarbeits­bekämpfungs­gesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz oder Hinweise auf illegale Ausländerbeschäftigung im Sinne von § 404 Absatz 1 und Absatz 2 Nummer 3 und 4 Drittes Buch Sozialgesetzbuch, übermitteln die Ordnungsämter entsprechende Erkenntnisse sowie Daten aus der Gewerbeanzeige an die Behörden der Zollverwaltung.

    Das Bundesministerium der Finanzen und die Länder haben in einer Verwaltungsvereinbarung einvernehmlich festgelegt, in welchen Fällen entsprechende Anhaltspunkte vorliegen. Danach liegen Anhaltspunkte für Scheinselbstständigkeit oder andere Formen der Schwarzarbeit unter anderem dann vor, wenn im Zusammenhang mit der Gewerbeanzeige eine Vermittlungsperson auftritt, ein stehendes Gewerbe ohne eine geeignete gewerbliche Niederlassung ausgeübt werden soll, erhebliche Verständigungsschwierigkeiten die Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit zweifelhaft erscheinen lassen oder sonstige eher arbeitnehmertypische Gegebenheiten oder Verhaltensweisen vorliegen.

    Rechtliche Grundlagen

    Ordnungsamt Pankow

    Im Einvernehmen mit den Bezirken hat der Senat am 15. August 2017 beschlossen, dass mit Wirkung vom 1. September 2017 das Ordnungsamt Pankow dauerhaft für alle Berliner Bezirke Ordnungswidrigkeiten nach § 8 Absatz 1 Nummer 1 Buchstaben d und e Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz ahndet.

    Danach handelt ordnungswidrig, wer Dienst- oder Werkleistungen in erheblichem Umfang erbringt und den Gewerbebeginn nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig angezeigt hat. Entsprechendes gilt im Reisegewerbe, wenn Dienst- oder Werkleistungen in erheblichem Umfang erbracht werden und die hierfür erforderliche Reisegewerbekarte nicht vorliegt. Ebenfalls ordnungswidrig handelt, wer in erheblichem Umfang Dienst- oder Werkleistungen eines zulassungspflichtigen Handwerks nach § 1 Handwerksordnung im stehenden Gewerbe erbringt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein. Auch die Beauftragung mit Schwarzarbeit nach § 8 Absatz 1 Nummer 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz im Zusammenhang mit rechtswidriger Gewerbeausübung und unerlaubter Handwerksausübung wird berlinweit durch das Ordnungsamt Pankow geahndet.

    Das Ordnungsamt Pankow unterstützt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit gemäß § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 11 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und ist auch in dieser Hinsicht Zusammenarbeitsbehörde nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.

    Weiterhin obliegt dem Ordnungsamt Pankow die berlinweite Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 145 Absatz 1 Nummer 1 Gewerbeordnung und § 146 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b Gewerbeordnung sowie nach § 117 Absatz 1 Nummer 1 Handwerksordnung, allerdings nur soweit entsprechende Ordnungswidrigkeiten von Betroffenen in mehr als einem Bezirk ungeahndet begangen wurden. Werden die vorgenannten Ordnungswidrigkeiten nach der Gewerbeordnung und der Handwerksordnung nur in einem Bezirk begangen, bleibt dieser für deren Ahndung sachlich und örtlich zuständig.

    Rechtliche Grundlagen

    Zentrale Stelle zur Bekämpfung von Schwarzarbeit im Land Berlin (ZSBS-B)

    Kontakt:

    Tel.: (030) 90295-6244
    Fax: (030) 90295-5063
    (Sprechzeiten nur nach Vereinbarung)

    Anschrift:
    Bezirksamt Pankow von Berlin
    Ordnungsamt
    Zentrale Stelle Bekämpfung Schwarzarbeit (ZSBS-B)
    Fröbelstraße 17
    10405 Berlin

  • Kammern

    Auskünfte und Beratung zur rechtmäßigen Ausübung einer selbstständigen Gewerbetätigkeit und zum ordnungsgemäßen Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks – jeweils im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung – erhalten Sie auch bei der Industrie- und Handelskammer zu Berlin und der Handwerkskammer Berlin.

    Industrie- und Handelskammer zu Berlin

    Kontakt:

    Tel.: (030) 31510-0 Fax: (030) 31510-166

    Anschrift:
    Industrie- und Handelskammer zu Berlin
    Fasanenstraße 85
    10623 Berlin

    Handwerkskammer Berlin

    Kontakt:

    Tel.: (030) 25903-01 Fax: (030) 25903-235

    Anschrift:
    Handwerkskammer Berlin
    Blücherstraße 68
    10961 Berlin

Kontakt

Berliner Koordinierungsstelle Schwarzarbeitsbekämpfung

E-Mail