Bei Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung drohen vielfältige Sanktionen. Je nach Lage des Einzelfalls kommen hierbei in Betracht:
- Bußgelder (bis zu 500.000 Euro)
- Freiheitsstrafen (bis zu zehn Jahren)
Gegebenenfalls werden auch umfängliche Regress- oder Haftungsansprüche begründet. Beispielhaft seien hier genannt:
- Haftung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern beziehungsweise Auftraggeberinnen und Auftraggebern für die Abschiebungskosten der bei ihnen illegal beschäftigten nichtdeutschen Staatsangehörigen
- Schadensersatzanspruch des Unfallversicherungsträgers gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern bei Unfällen von Schwarzarbeiterinnen und Schwarzarbeitern
- Generalunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge im Baugewerbe