Strafen und Bußgelder

Strafen-bussgelder-intro
Bei Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung drohen vielfältige Sanktionen. Je nach Lage des Einzelfalls kommen hierbei in Betracht:
  • Bußgelder (bis zu 500.000 Euro)
  • Freiheitsstrafen (bis zu zehn Jahren)
Gegebenenfalls werden auch umfängliche Regress- oder Haftungsansprüche begründet. Beispielhaft seien hier genannt:
  • Haftung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern beziehungsweise Auftraggeberinnen und Auftraggebern für die Abschiebungskosten der bei ihnen illegal beschäftigten nichtdeutschen Staatsangehörigen
  • Schadensersatzanspruch des Unfallversicherungsträgers gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern bei Unfällen von Schwarzarbeiterinnen und Schwarzarbeitern
  • Generalunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge im Baugewerbe

Kontakt

Berliner Koordinierungsstelle Schwarzarbeitsbekämpfung

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