Mindestlohngesetze im Überblick

Mindestlohngesetze-intro

In Deutschland gibt es mittlerweile sowohl bundesweit als auch auf Landesebene geltende Mindestlohnregelungen.

Allgemeiner bundesweiter gesetzlicher Mindestlohn

In Deutschland gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2024 ein gesetzlicher Mindestlohn von 12,41 Euro brutto pro Arbeitsstunde. Ein Jahr später – Anfang 2025 – folgt die nächste Erhöhung um weitere 41 Cent auf 12,82 Euro. Die Bundesregierung hat den Beschluss der Mindestlohnkommission vom Juni 2023 per Verordnung umgesetzt.

Von der Erhöhung profitieren mehr als sechs Millionen Menschen, vor allem in Ostdeutschland und viele Frauen (Quelle: Bundesregierung, Grafik). Zuvor betrug der gesetzliche Mindestlohn 12,00 Euro brutto pro Arbeitsstunde.

Ausnahmen gelten für Jugendliche unter 18 Jahren, für Auszubildende, für bestimmte Praktikantinnen und Praktikanten, für ehrenamtlich Tätige sowie für zuvor Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten ihrer neuen Beschäftigung.

Weitere Informationen zum gesetzlichen Mindestlohn finden Sie hier:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Mindestlohn

Branchenmindestlöhne

In einigen Branchen können Arbeitsentgelte auf dem Niveau des allgemeinen Mindestlohns oder sogar darüber unangemessen niedrig sein und Lohndumping fördern. Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in diesen Branchen daher zum Teil deutlich höhere Branchenmindestlöhne, die ebenfalls verbindlich sind und zwingend eingehalten werden müssen.

Branchenmindestlöhne gelten derzeit in etwa einem Dutzend Wirtschaftsbereichen, zum Beispiel im Baugewerbe, in der Gebäudereinigung, der Leiharbeit und der Pflegebranche.

Rechtsgrundlage dafür sind das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) sowie das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Die Branchenmindestlöhne resultieren zumeist aus Einigungen der Tarifvertragsparteien und werden in aller Regel auf dem Verordnungsweg verbindlich gemacht.

Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist zwischenzeitlich für alle Branchen geöffnet. Damit ist es möglich, dass zu den bisherigen Branchenmindestlöhnen weitere hinzukommen, wenn sich die Tarifvertragsparteien einer Branche darauf einigen.

Eine Übersicht über die aktuell geltenden Branchenmindestlöhne finden Sie hier:

  • Übersicht über Branchenmindestlöhne

    Hinweis: Aufgrund der Darstellung in Tabellenform ist die Datei nur barrierearm.

    PDF-Dokument (86.3 kB) - Stand: Juni 2024

Berliner Landesmindestlohn

Am 1. Mai 2024 hat das Land Berlin seinen Landesmindestlohn von 13,00 auf 13,69 Euro erhöht.

Der Landesmindestlohn gilt nicht – wie der allgemeine bundesweite gesetzliche Mindestlohn oder die Branchenmindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz – allgemein für alle Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten. Mit dem Landesmindestlohngesetz verpflichtet sich das Land Berlin überall dort, wo es finanziell beteiligt ist oder Einwirkungsmöglichkeiten hat (etwa im Landesdienst, in Beteiligungsunternehmen, bei Zuwendungsempfängern – insbesondere auch im Bereich der Landesbeschäftigungsförderung – und bei Entgeltvereinbarungen im Sozialrecht) darauf hinzuwirken, dass ab 1. Mai 2024 ein Stundenlohn von mindestens 13,69 Euro eingehalten wird. Der Landesmindestlohn steht nicht in Konkurrenz zum allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn oder zu den Branchenmindestlöhnen, sondern ergänzt diese. Andere, höhere Mindestlohnvorgaben gehen dem Landesmindestlohn vor.

Während der langjährigen Diskussion um die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes hat das Land Berlin eigene Spielräume zur Schaffung guter Arbeitsbedingungen genutzt und bereits am 29. Dezember 2013 das Landesmindestlohngesetz in Kraft gesetzt. Das Berliner Landesmindestlohngesetz war und ist ein wichtiges Signal aus der deutschen Hauptstadt für einen angemessenen und gerechten Mindestlohn. Es zeigt, dass das Land Berlin gewillt ist, all seine Möglichkeiten auszuschöpfen, um in seinem Einflussbereich im Sinne eines auskömmlichen Mindestlohnes tätig zu werden. Das Gesetz hat mit seiner Vorbildwirkung dazu beigetragen, dass der auch von der Arbeitsverwaltung des Berliner Senats seit Jahren geforderte bundesweite allgemeine gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2015 eingeführt worden ist und zahlreichen Menschen in und außerhalb von Berlin zugutekommt. Diese Vorbildfunktion soll der Berliner Landesmindestlohn durch angemessene Erhöhungen auch künftig entfalten.

Das Landesmindestlohngesetz Berlin in seiner aktuellen Fassung finden Sie hier:

  • Gemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg – Mindestlöhne im Überblick

    Hinweis: Aufgrund der Darstellung in Tabellenform ist die Datei nur barrierearm.

    PDF-Dokument (163.5 kB)

Kontakt bei Fragen rund um das Gesetz

Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration und Antidiskriminierung hat eine Zentrale Anlaufstelle Landesmindestlohn eingerichtet. Unternehmerinnen und Unternehmer, Bürgerinnen und Bürger können Fragen rund um das Gesetz hier per E-Mail stellen:

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