Beschäftungsförderung

Foerderung-intro

Langzeitarbeitslose und am Arbeitsmarkt benachteiligte Menschen werden in Berlin besonders gefördert. Ziel ist es, sie langfristig in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Ein wichtiges Instrument ist hier die Förderung von Arbeitsverhältnissen bei gemeinnützigen Arbeitgebern. Aber auch spezielle Ausbildungs- und Qualifizierungsprogramme für diese Zielgruppe tragen dazu bei, sie Schritt für Schritt an die reguläre Arbeitswelt heranzuführen. Kleine und mittelgroße Unternehmen, die Langzeitarbeitslose, Teilnehmende aus den Förderprogrammen oder Arbeitslosengeld-II-Empfänger einstellen, können zudem Zuschüsse aus Landesmitteln beantragen.

Rollstuhlfahrer am Arbeitsplatz

Teilhabe am Arbeitsmarkt - Ergänzungsförderung nach § 16i SGB II

Menschen im SGB II-Leistungsbezug, die schon sehr lange Zeit erfolglos eine Arbeit suchen, bekommen mit dem Instrument § 16i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ eine neue Chance. Berlin unterstützt gemeinwohlorientierte Arbeitgeber, die ihnen einen Arbeitsplatz bieten, zusätzlich finanziell. Teilhabe am Arbeitsmarkt - Ergänzungsförderung nach § 16i SGB II

Qualifizierung-teaser

Qualifizierung vor und für Beschäftigung

Die Programme ermöglichen am Arbeitsmarkt benachteiligten Personen den Erwerb von Teilqualifikationen aus anerkannten Ausbildungsberufen, das Nachholen des Mittleren Schulabschlusses oder eine bedarfsorientierte berufliche Qualifizierung. Qualifizierung vor und für Beschäftigung

Gärtner beschneidet Pflanzen

Soziale Betriebe 2.0

Soziale Betriebe 2.0 In den Sozialen Betrieben 2.0 werden vormals langzeitarbeitslose Personen in marktnahen Tätigkeiten sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Dabei werden sie besonders intensiv sozialpädagogisch betreut und fachlich angeleitet. Soziale Betriebe 2.0