Inhaltsspalte
Beschäftungsförderung

Langzeitarbeitslose und am Arbeitsmarkt benachteiligte Menschen werden in Berlin besonders gefördert. Ziel ist es, sie langfristig in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Ein wichtiges Instrument ist hier die Förderung von Arbeitsverhältnissen bei gemeinnützigen Arbeitgebern. Aber auch spezielle Ausbildungs- und Qualifizierungsprogramme für diese Zielgruppe tragen dazu bei, sie Schritt für Schritt an die reguläre Arbeitswelt heranzuführen. Kleine und mittelgroße Unternehmen, die Langzeitarbeitslose, Teilnehmende aus den Förderprogrammen oder Arbeitslosengeld-II-Empfänger einstellen, können zudem Zuschüsse aus Landesmitteln beantragen.
Grenzpendlerförderung
Das Land Berlin gewährt Unternehmen für Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Polen, die regelmäßig (tages- oder wochenweise) zu ihrer Arbeits- bzw. Betriebsstätte im Land Berlin pendeln, Unterstützungsleistungen nach Maßgabe der dazu erlassenen Verwaltungsvorschrift. Näheres ist den verlinkten Dokumenten zu entnehmen. Diese sind aus Zeitgründen nicht barrierefrei gestaltet.
Richtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen an Arbeitgebende für Grenzpendler infolge der Corona-Pandemie 2020 (nicht barrierefrei)
PDF-Dokument
Antrag auf Gewährung der Soforthilfeleistungen an Arbeitgebende für ihre grenzpendelnden Beschäftigten (nicht barrierefrei)
DOCX-Dokument
Es folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte
Arbeit und Berufliche Bildung
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales – Abteilung II
- Tel.:
- (030) 9028-0
- Fax:
- (030) 9028-1516