Seit dem 01.08.2021 setzt das Land Berlin das Förderinstrument Soziale Betriebe um. Die Sozialen Betriebe zeichnen sich dadurch aus, dass vormals langzeitarbeitslose Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt in marktnahen Tätigkeitsfeldern eingesetzt werden. Die Beschäftigten können sich in verschiedenen handwerklichen Bereichen und Tätigkeiten arbeitsplatznah ausprobieren und ihre Fähigkeiten für den ersten Arbeitsmarkt in einem geschützten Rahmen trainieren. Mit fachlicher Begleitung und sozialpädagogischer Unterstützung werden die Teilnehmenden in ein wirtschaftlich agierendes Unternehmen integriert. Ziel ist ein Übergang der gefördert Beschäftigten in reguläre Erwerbsarbeit noch während der dreijährigen Projektlaufzeit.
Das Land Berlin finanziert fachliche Anleitung und sozialpädagogische Betreuung im Betreuungsverhältnis 1:5. Die Projektträger haben die Möglichkeit, zur Beschäftigung vormals langzeitarbeitsloser Menschen die bestehenden Instrumente des Bundes zur Förderung der Lohnkosten über §§ 16e oder 16i Soziagesetzbuch II (SGB II) oder einen Lohnkostenzuschuss nach dem Sozialgesetzbuch III (SGB III) zu nutzen. Das Land Berlin finanziert zudem degressiv die Lohnkosten der Teilnehmenden, falls keine dieser eben genannten Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen werden kann.