Bundesagentur für Arbeit

In der Arbeitsmarktpolitik ist die Kooperation der Akteure ein wichtiger Schlüssel, um Arbeitslosigkeit wirksam vorzubeugen bzw. abzubauen, eine hohe Beschäftigungsquote für die verschiedenen Personengruppen am Arbeitsmarkt zu erreichen sowie Teilhabemöglichkeiten für alle zu schaffen. Das Land Berlin und die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit kooperieren daher verstärkt und stimmen sich bei vielen ihrer Vorhaben zur Förderung von Ausbildung und Arbeit eng ab. Dadurch kann die Wirksamkeit der für die Ausbildungs- und Arbeitsförderung eingesetzten Mittel erheblich gesteigert werden.

Im Gemeinsamen Rahmen-Arbeitsmarktprogramm des Landes Berlin und der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit werden die zwischen den Akteuren abgestimmten Ziele sowie die wesentlichen Ansätze, Initiativen und Instrumente auf dem Weg dorthin dargestellt. 2013 erschien das erste Rahmen-Arbeitsmarktprogramm, seitdem wurde es zweimal fortgeschrieben.

Das Gemeinsame Rahmen-Arbeitsmarktprogramm trägt dazu bei, die begrenzten Finanzmittel so sinnvoll und effektiv wie möglich einzusetzen.

Im Vordergrund steht dabei insbesondere die Integration von (Langzeit-) Arbeitslosen und Menschen, die seit mehreren Jahren Leistungen nach dem SGB II beziehen, in den allgemeinen Arbeitsmarkt, zum Beispiel durch öffentlich geförderte Beschäftigung und eine integrationsorientierte Begleitung, wie Coaching und Qualifizierung. Ein anderes großes gemeinsames Ziel ist die Förderung des beruflichen Einstiegs junger Menschen. Das Rahmen-Arbeitsmarktprogramm beschreibt darüber hinaus verschiedene Vorhaben zur Unterstützung von Geringqualifizierten, von Migrantinnen und Migranten, von Menschen mit Behinderung und von Frauen.

Das Rahmen-Arbeitsmarktprogramm schafft zudem Transparenz und erleichtert dadurch weitergehende Abstimmungen (etwa zu den Arbeitsmarkt- und Integrationsprogrammen der Jobcenter) sowie die Kooperation und Kommunikation mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern.

  • Gemeinsames Rahmen-Arbeitsmarktprogramm

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